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18.07.2007 -
dvb-Presseservice
Verfassungsbeschwerde gegen Gesundheitsreform
Dortmund. Die Continentale Krankenversicherung a.G. wird gegen das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) im Gesundheitswesen Verfassungsbeschwerde einreichen. Wesentliche Ansätze für die Beschwerde sind
der Annahmezwang für Nicht-Versicherte seit 1. Juli 2007 und der Basistarif mit Pflicht zur Versicherung ab 1. Januar 2009. Gleichwohl wird die Continentale das WSG umsetzen, aber nicht übererfüllen,
wie das Bundesgesundheitsministerium es will. Dies bedeutet: Nicht-Versicherte werden im Standardtarif ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse angenommen; der Beitrag wird auf den
durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekappt. Ist der Versicherungsfall aber vor Versicherungsbeginn eingetreten, wird für die laufenden Behandlungen nicht
geleistet. Die im Standardtarif vorgesehenen Wartezeiten - mindestens drei Monate – müssen eingehalten werden. Für die zusätzlich abzuschließende Pflegepflichtversicherung muss es wie bei sonstigen
Versicherten auch eine Wartezeit von fünf Jahren und eventuelle Risikozuschläge geben. Die Beiträge können nicht gekappt werden.
"An dieser Entscheidung ist nicht zu rütteln. Wir
treffen gerade die notwendigen Vorbereitungen, um möglichst schnell vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen", betonte Vorstandsvorsitzender Rolf Bauer. Ein Hauptkritikpunkt der Continentale am
WSG ist der Eingriff in die Vertragsfreiheit durch den modifizierten Standardtarif und den Basistarif zulasten der Bestandsversicherten.
Rolf Bauer: "Die Problematik der
Nicht-Versicherten ist vom Bundesgesundheitsministerium unnötig aufgebauscht worden. Das zeigt auch die bisher geringe Zahl von Nicht-Versicherten, die in die PKV und die GKV wollen. Unabhängig davon
ist der jetzt geschaffene Anspruch auf Versicherung ordnungspolitisch falsch und sozialpolitisch überflüssig. Hier will sich der Staat aus seiner Verantwortung stehlen. Natürlich soll niemand ohne
medizinische Versorgung sein. Die Finanzierung für Personen, die sich Versicherungsschutz nicht leisten können oder erst im Krankheitsfall nachfragen, muss aber Aufgabe des Staates bleiben." Auch
in der Vergangenheit seien Menschen ohne Krankenversicherung, falls sie bedürftig waren, über die Sozialhilfe medizinisch versorgt worden. "Diese Verantwortung kann der Staat jetzt nicht von der
Allgemeinheit auf die Beitragszahler in PKV und GKV abwälzen. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir zwar selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben der Gesundheitsreform
umsetzen. Aber wir werden auch nicht mehr tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist, denn das könnte den Erfolg der Verfassungsbeschwerde gefährden. Dieses Risiko können wir nicht eingehen", so Rolf
Bauer.
Als Versicherungsverein sei die Continentale zudem dazu gezwungen, ihre Bestandskunden vor ungerechtfertigten Belastungen zu schützen, wie sie durch die ungehemmte Aufnahme selbst
schwerster, bisher nicht versicherter Risiken entstehen, die jedoch schon volle medizinische Versorgung hatten. Unternehmensziel der Continentale als Versicherungsverein ist es nicht, Gewinne zu
erzielen, sondern den Versicherten einen hochwertigen und preiswerten Versicherungsschutz zu bieten. Überschüsse fließen fast ausschließlich an die Versicherten. "Wir können neueintretende
Nicht-Versicherte nicht großzügiger behandeln als andere Versicherte und diese die Mehrkosten der Großzügigkeit tragen lassen. Nach dem Gesetz sind alle Versicherten gleich zu behandeln", betont
Rolf Bauer. Vor diesem Hintergrund gebe es keine Möglichkeit, gegenüber bisher Nicht-Versicherten besonders kulant zu sein. Das sei auch sinnvoll. Denn sonst könnten sich Nicht-Versicherte - anders
als später im Basistarif - immer nur dann
versichern, wenn sie krank sind und Leistungen brauchen. Rolf Bauer: "Hier wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet und damit das allgemeine
Versicherungsprinzip gravierend verletzt. Daran beteiligen wir uns nicht."
Der Gesetzgeber schreibt bei der Öffnung des bestehenden Standardtarifs für Nicht-Versicherte seit dem 1.
Juli 2007 nur einige Standards vor:
- Für den Versicherer besteht Kontrahierungszwang, er muss also jeden Antragsteller unabhängig von seinem Gesundheitszustand nehmen.
- Risikozuschläge dürfen nur für einen Poolausgleich zwischen Versicherern und einen späteren Wechsel errechnet werden, sie wirken sich aber nicht auf den Beitrag im Standardtarif
aus.
- Der Beitrag ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt.
Keine Regelungen gibt es im Gesetzestext zu den Themen Wartezeit und Leistungen für vor
Versicherungsbeginn bereits begonnene Behandlungen – auch wenn das Bundesgesundheitsministerium dies auf seiner Internetseite fälschlicherweise behauptet.
Konkret bedeutet das für bisher
Nicht-Versicherte im Standardtarif:
- Die Wartezeiten von mindestens drei Monaten sind zu erfüllen.
- Leistungen für bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene
Versicherungsfälle, bei denen Behandlungen noch nicht abgeschlossen sind, werden nicht erstattet.
Die Regelungen für die Pflegepflichtversicherung wurden vom Gesetzgeber für die neu
aufzunehmenden Nicht-Versicherten beibehalten. Hier muss es daher bei den üblichen Risikozuschlägen bleiben und der Beitrag kann nicht gedeckelt werden. Zudem besteht die übliche tarifliche Wartezeit
von fünf Jahren.
Die Continentale Krankenversicherung wird genau auf Grundlage der bestehenden Gesetze und Versicherungsbedingungen handeln. Rolf Bauer: "Wenn unsere
Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform Erfolg haben soll und wenn wir nicht zum Nachteil unserer Versicherten handeln möchten, müssen wir uns so verhalten."
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Verfassungsbeschwerde-gegen-Gesundheitsreform-ps_5349.html