Vergabekammer bestätigt TK-Strategie zu Rabattverträgen für patentgeschützte Medikamente
Hamburg, August 2008. Die Vergabekammer des Bundes hat die
Strategie der Techniker Krankenkasse (TK) zu Rabattverträgen für
patentgeschützte Medikamente bestätigt. Die beim Bundeskartellamt
angesiedelte Kammer ist überwiegend der Rechtsauffassung der Techniker
Krankenkasse gefolgt, dass bei so genannten TNF-alpha-Blockern, die zur
Rheuma-Behandlung eingesetzt werden, ein Vergleich der mit den
verschiedenen Wirkstoffen erzielbaren Einsparungen zulässig ist. Den
Hauptantrag eines Pharmaherstellers, der gegen das Vergabeverfahren der
TK geklagt hatte, hat sie zurückgewiesen.
Die Kammer hält fest,
dass die Ausgestaltung des TK-Vergabeverfahrens mit den Grundsätzen des
Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Gleichbehandlung im Einklang
steht. Einzig die Ausgestaltung des Rabattmodells muss vor Erteilung
eines Zuschlags in einem Detail überarbeitet werden, um den Bietern die
Kalkulation ihres Rabattes zu erleichtern. Nach Anpassung der Unterlagen
kann die TK erneut Angebote aller interessierten Unternehmen abfragen.
Der Beschluss der Vergabekammer vom 22. August 2008 ist noch nicht
rechtskräftig.
Die TK sieht sich in ihrer Rabattvertragsstrategie
durch die Entscheidung der Vergabekammer bestätigt und begrüßt den
Beschluss. Er sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit,
Wettbewerb und Transparenz.
Im April hatte die TK ein
europaweites Vergabeverfahren für TNF-alpha-Blocker gestartet. Sie möchte
hiermit die positiven Erfahrungen aus dem Vergabeverfahren zu
Generikarabattverträgen auf den Bereich der Originale übertragen. Einer
der drei großen Anbieter solcher Medikamente hat das Verfahren mit einem Nachprüfungsantrag angegriffen, ohne selbst ein Angebot abgegeben zu
haben.
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