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27.08.2008 - dvb-Presseservice

Vergabekammer bestätigt TK-Strategie zu Rabattverträgen für patentgeschützte Medikamente

Hamburg, August 2008. Die Vergabekammer des Bundes hat die Strategie der Techniker Krankenkasse (TK) zu Rabattverträgen für patentgeschützte Medikamente bestätigt. Die beim Bundeskartellamt angesiedelte Kammer ist überwiegend der Rechtsauffassung der Techniker Krankenkasse gefolgt, dass bei so genannten TNF-alpha-Blockern, die zur Rheuma-Behandlung eingesetzt werden, ein Vergleich der mit den verschiedenen Wirkstoffen erzielbaren Einsparungen zulässig ist. Den Hauptantrag eines Pharmaherstellers, der gegen das Vergabeverfahren der TK geklagt hatte, hat sie zurückgewiesen.

Die Kammer hält fest, dass die Ausgestaltung des TK-Vergabeverfahrens mit den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Gleichbehandlung im Einklang steht. Einzig die Ausgestaltung des Rabattmodells muss vor Erteilung eines Zuschlags in einem Detail überarbeitet werden, um den Bietern die Kalkulation ihres Rabattes zu erleichtern. Nach Anpassung der Unterlagen kann die TK erneut Angebote aller interessierten Unternehmen abfragen. Der Beschluss der Vergabekammer vom 22. August 2008 ist noch nicht rechtskräftig.

Die TK sieht sich in ihrer Rabattvertragsstrategie durch die Entscheidung der Vergabekammer bestätigt und begrüßt den Beschluss. Er sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit, Wettbewerb und Transparenz.

Im April hatte die TK ein europaweites Vergabeverfahren für TNF-alpha-Blocker gestartet. Sie möchte hiermit die positiven Erfahrungen aus dem Vergabeverfahren zu Generikarabattverträgen auf den Bereich der Originale übertragen. Einer der drei großen Anbieter solcher Medikamente hat das Verfahren mit einem  Nachprüfungsantrag angegriffen, ohne selbst ein Angebot abgegeben zu haben.



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