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14.05.2007 - dvb-Presseservice

Verkehrs-Rechtschutz ist auch für Radfahrer und Fußgänger zu empfehlen

Jeder Autofahrer hat zwingend eine Kfz-Haftpflicht. Viele haben zudem eine Kasko-Versicherung abgeschlossen. Wie sieht es aber mit der Verkehrs-Rechtschutzversicherung aus? Dr. Klein sagt, warum diese für Sie wichtig ist – auch wenn Sie kein Autofahrer sind.

Fälle, in denen eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung gebraucht wird, gibt es viele. Zwei häufige Fälle: Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und es stellt sich heraus, dass es ein Unfallwagen ist. Oder: Sie hatten mit Ihrem Wagen einen Unfall, bei denen die Haftung nicht eindeutig geklärt ist und die gegnerische Versicherung will den Schaden nur zum Teil zahlen. Solche Streitigkeiten ziehen meistens hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nach sich. Obwohl Sie genau wissen, dass Sie im Recht sind, müssen Sie trotzdem Ihr Recht einklagen. Wer jetzt keine Rechtschutzversicherung besitzt, bleibt auf den hohen Anwaltskosten womöglich sitzen.

 

Zwar gehört die Rechtschutzversicherung nicht zu den „Pflichtversicherungen“, da sie nicht wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung Existenz bedrohende Risiken absichert, trotzdem ist der Abschluss einer Verkehrs-Rechtschutzversicherung sinnvoll. Denn im Falle eines Falles übernimmt sie neben den Kosten des eigenen Anwalts auch die Gerichtskosten sowie – falls man den Prozess verliert – auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Ein eventuelles Bußgeld muss der Versicherte allerdings selbst zahlen.

 

Die Verkehrs-Rechtschutzversicherung tritt genau dann ein, wenn ein Fehlverhalten im Straßenverkehr geahndet werden soll – egal, ob es sich um ein Gerichtsverfahren oder "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Unwichtig ist ebenfalls, in welcher Form Sie am Straßenverkehr teilgenommen haben: ob als Kfz-Fahrer, Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast. Die Leistungen umfassen sowohl die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen als auch die Verteidigung in Strafverfahren sowie bei Führerschein-, Kfz- und Kfz-Steuer-Streitigkeiten.

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich meist auf Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland und den Mittelmeeranliegerstaaten. Viele Versicherungsgesellschaften leisten auch auf Madeira und den Kanarischen Inseln oder bieten weltweiten Versicherungsschutz. Welche Länder im Verkehrs-Rechtschutz enthalten sind, kann man in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft lesen. Sollte der Versicherte oder der Rechtsanwalt vor einem ausländischen Gericht aussagen müssen, übernimmt die Verkehrs-Rechtschutzversicherung auch die anfallenden Reisekosten. Ebenso werden die Kosten für die Übersetzung der Unterlagen erstattet.

 

Vor allem bei Verkehrs-Rechtschutzversicherungen gilt: Ein Vergleich der Leistungen und Beiträge lohnt sich. So sind bei einigen Versicherungsgesellschaften Verfahren wegen des Vorwurfs eines Halte- und Parkverbotes gedeckt, andere Versicherungen schließen diese Leistung aus. Sparen können Sie auch, wenn Sie die Fahrzeuge Ihrer Familienmitglieder mitversichern.

 

Wer seine Ansprüche geltend machen möchte, braucht dazu den Rat eines Spezialisten. Allerdings scheuen viele den Gang zum Anwalt oder wissen gar nicht, wie und wo sich ein guter Anwalt finden lässt. Eine Erstberatung per Telefon bietet beispielsweise die Concordia Versicherung an. Über eine gesonderte Telefonleitung bekommen Versicherte bequem von zu Hause Rechtsrat durch fachkundige und unabhängige Anwälte.

 

Dr. Klein rät

Kombinieren Sie Kfz-Haftpflicht und Verkehrs-Rechtschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient ausschließlich zur Befriedigung von berechtigten Ansprüchen und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Entstehen aber beispielsweise Schadenersatzforderungen, wird dies nur durch eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung gedeckt. Erst die Kombination aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Verkehrs-Rechtschutzversicherung ergibt also den optimalen Versicherungsschutz. Zwar ist der Verkehrs-Rechtschutz keine Garantie für einen erfolgreichen Gerichtsprozess – aber um die Kosten des Prozesses brauchen Sie sich dann zumindest keine Sorgen mehr zu machen.



Herr Volker Bitzer
Tel.: +49 451 140 8 -505
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Dr. Klein & Co. AG
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