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12.09.2008 - dvb-Presseservice

Verkehrsunfall im Ausland: EU Parlament betont Bedeutung der Rechtsschutzversicherer

Bei Verkehrsunfällen im Ausland stehen Verbraucher oft vor großen rechtlichen Problemen. Das Europäische Parlament hat Anfang September daher eine Resolution verabschiedet, die sich mit der Verbesserung der Rechtsdurchsetzung von Verkehrsopfern befasst. In diesem Zusammenhang hat das Parlament die besondere Bedeutung von Rechtsschutzversicherern bei der Wahrung der Rechte von Verbrauchern betont.

Das Europäische Parlament reagiert darauf, dass innerhalb der EU die Zahl der Verkehrsunfälle mit grenzüberschreitendem Bezug stetig zunimmt. Da sich die nationalen Rechtsordnungen nach wie vor stark voneinander unterscheiden, kann dies für die Betroffenen zu großen Problemen führen. Zum Beispiel werden in vielen Ländern Anwalts- und Gerichtskosten nicht von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung übernommen. Ein geschädigter Verkehrsteilnehmer muss daher auch bei einem unverschuldeten Unfall diese Kosten in der Regel selbst tragen. „Noch problematischer für den Verbraucher ist die Frage: Wie erhalte ich im Ausland schnell rechtliche Hilfe und wem kann ich bei der Durchsetzung meiner Rechte vertrauen?“, sagt Rainer Tögel, Vorstandssprecher der D.A.S. Rechtsschutz-versicherung, Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Rechtsschutz: Kostenübernahme und Information

Das Europäische Parlament betont in seiner Resolution, dass es nötig sei, die Verbraucher besser zu informieren, um das Vertrauen im grenzüberschreitenden Kraftfahrzeugverkehr zu stärken. Das Parlament unterstreicht dabei die besondere Bedeutung der Rechtsschutzversicherer für die Durchsetzung der Verbraucher-Interessen und will daher deren Verbreitung fördern. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem diskutiert, den Verbraucher beim Abschluss anderer Versicherungsprodukte auf die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung hinzuweisen.

Pionierarbeit in neuen Mitgliedsländern

Die D.A.S. sieht sich durch die Resolution des Europäischen Parlaments in ihrem Bestreben bestätigt, das Modell Rechtsschutzversicherung über Grenzen hinweg zu etablieren. So hat die D.A.S. in der jüngeren Vergangenheit in mehreren osteuropäischen Märkten, in denen Rechtsschutz bislang unbekannt war, Tochterunternehmen gegründet. In vielen europäischen Märkten ist die D.A.S. Marktführer und leistet ganz im Sinne des Europäischen Parlaments Pionierarbeit für den Verbraucherschutz. Derzeit ist die D.A.S. in 16 europäischen Ländern präsent. Für grenzüberschreitende Schadensfälle gibt es eine eigene Abteilung, die eine rasche Regulierung ermöglicht. „Rechtsschutzversicherer erfüllen für den Verbraucherschutz eine doppelte Funktion“, sagt Rainer Tögel: „Zum einen übernehmen sie das Kostenrisiko für die Rechtsdurchsetzung. Zum anderen bieten sie einen Zugang zu schneller und qualifizierter rechtlicher Hilfe jeglicher Art, ob durch einen Rechtsanwalt, einen Mediator oder eine andere Rechtsdienstleistung, rund um die Uhr.“



Frau Kristina Tewes
Tel.: 0211-49937-4332
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D.A.S. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten – in zehn davon als Marktführer. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten, wie zuletzt 2007 gemeinsam mit lokalen Partnern in Südkorea. Zehn Millionen Kunden vertrauen der D.A.S. in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Sachversicherungen; bei Schutzbriefen führt sie den Markt an. Im Jahr 2007 erzielte die D.A.S. rund 1,2 Mrd. Euro an Beitragseinnahmen.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de