Verlustabzug bei Ferienhäusern erleichtert

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses selbst dann steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Dies gilt auch dann, wenn ...

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