Verluste aus dem Verfall von Optionsscheinen nach neuem Recht
Erlangt der Inhaber eines Optionsscheins deshalb keinen Differenzausgleich, weil der Optionsschein wertlos verfällt, sind die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten des Optionsscheins entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch nach neuem Re ...