Verluste aus dem Verfall von Optionsscheinen nach neuem Recht

Erlangt der Inhaber eines Optionsscheins deshalb keinen Differenzausgleich, weil der Optionsschein wertlos verfällt, sind die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten des Optionsscheins entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch nach neuem Re ...

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