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11.08.2006 - dvb-Presseservice

Vermieter dürfen Kaution einbehalten

Bis zu drei Kaltmieten müssen Mieter manchmal hinblättern, wenn sie eine Wohnung beziehen: Diese Kaution soll den Vermieter vor bösen Überraschungen schützen, wie etwa Mietausfall, nicht durchgeführte Renovierungen oder mutwillig zerstörte Wohnungsbestandteile. Wird das Mietverhältnis jedoch ohne Vorkommnisse und Streitereien beendet, erhält der Mieter diese Kaution zuzüglich der banküblichen Zinsen für diesen Betrag und Zeitraum der Mietdauer zurück. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass die Rückgabe nicht sofort erfolgen muss. Vermieter dürfen das Geld auch nach dem Auszug noch teilweise einbehalten, falls noch Nachforderungen bei der Betriebskostenabrechnung anfallen könnten. Wie lange das Geld einbehalten werden darf, hängt nach Auskunft der ARAG Experten vom Einzelfall ab, wobei ein Zeitraum bis sechs Monate in der Regel nicht zu beanstanden ist (Bundesgerichtshof, AZ: VIII ZR 71/05).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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