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23.12.2009 - dvb-Presseservice

Vermieter kann Schneeräumpflicht auf Mieter übertragen

Rechtzeitig zur Schaufel greifen

Was des einen Freud, ist oft des anderen Leid: Schnee und Eis stellen uns vor besondere Anforderungen, nicht nur im Straßenverkehr. Auch zu Hause müssen wir Vorkehrungen treffen. Zu den unerlässlichen Pflichten von Hauseigentümern und Mietern gehört es, die Zuwegungen vor Haus und Wohnung schnee- und eisfrei zu halten. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Aber wenn trotz allem jemand vor dem Haus stürzt, tritt Ihre Haftpflichtversicherung ein.“

Eigentümer von Immobilien unterliegen der Schneeräumpflicht. Wer vermietet, kann diese Pflicht per Mietvertrag auf seine Mieter übertragen. Gut, wenn beide eine Haftpflichtversicherung haben, sonst kann es teuer werden. Der Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung. Der Vermieter sollte über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verfügen.

Lilo Blunck: „Fällt jemand, weil nicht geräumt wurde, kann er Schadenersatz verlangen, beispielsweise für eine kaputte Hose, Erstattung Verdienstausfall, Schmerzensgeld und schlimmstenfalls sogar eine lebenslange Rente – dafür tritt die Haftpflichtversicherung ein.“

Hauseigentümer sollten, wenn es ihnen möglich ist, neben der Wohngebäude- eine Elementarschadenversicherung abschließen. Damit ist auch „Schneedruck“ versichert. Lilo Blunck: „Das ist von besonderer Bedeutung, wenn durch Schnee- oder Eismassen das Dach des Hauses eingedrückt wurde.“

Wer mehr zum Thema Versicherungen wissen möchte, dem empfiehlt Lilo Blunck die kostenlose BdV-Broschüre „Gut und günstig versichert“. Sie können sie im Internet unter http://www.bundderversicherten.de/app/download/10.pdf herunterladen oder per Post (Stichwort „Gut und günstig“) anfordern: Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg (Telefon: 04193-94222, Fax: 04193-94221).



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

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Deutschland
www.bundderversicherten.de



Schneeschieber heraus – sobald es schneit, haben Hauseigentümer oder Mieter die Pflicht zur Räumung. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Foto: BdV/Dreyling