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06.09.2006 - dvb-Presseservice

Vermieter muss nicht immer gefragt werden

Wenn Mieter ihre Wohnung auf eigenen Kosten renovieren, um sie auf den neuesten Stand zu bringen, müssen sie nach Auskunft von ARAG Experten ihren Vermieter unter Umständen darüber nicht vorher informieren oder sich gar dessen Einverständnis einholen. Die Voraussetzung: Die Renovierungsarbeiten müssen fachgerecht ausgeführt sein. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem eine Mieterin in ihrer Wohnung ein Badezimmer einrichten ließ, da es bislang nur eine Duschkabine im Schlafzimmer gab. Der Vermieter verlangte beim Auszug den Rückbau oder eine zusätzliche Mietsicherheit von 6.000 Euro. In erster Instanz noch erfolgreich, verlor der sture Vermieter in zweiter Instanz auf ganzer Linie. Das Argument der Richter: Für einen Rückbau müsse ein nachvollziehbares Interesse vorliegen, was hier nicht der Fall sein könne. Im Gegenteil sei evident, dass das Verlangen, zurückzubauen und im Schlafzimmer wieder eine Duschkabine zu installieren, grob mißbräuchlich wäre (Landgericht Hamburg, AZ: 311 S 128/04).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
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