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21.05.2008 - dvb-Presseservice

Vermittler begrüßen Entscheidung gegen Verkauf von Versicherungen in Supermärkten

Der Verkauf von Unfall- und Rechtsschutzversicherungen des Rewe-Handelskonzern in seinen Penny-Filialen ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden rechtswidrig, da die Vermittlung von Versicherungsverträgen seit dem 22. Mai 2007 einer Erlaubnis und Registrierung bedarf. „Mit dieser Entscheidung folgt das Landgericht dem Verbraucherschutzinteresse, das Eingang in das neue Versicherungsvermittlungsgesetz gefunden hat“, kommentierte Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die Gerichtsentscheidung.

Nach Heinz hat der Kunde ein Recht auf qualifizierte und individuelle Beratung, das beim Vertrieb über Kaufhausketten nicht gewährleistet sei. „Damit hört es hoffentlich endgültig auf, dass Versicherungen in den großen Discountern verramscht werden“, betonte Heinz, der sich wiederholt für ein Verbot des Versicherungsvertriebs über Ladentische ausgesprochen und dazu den Gesetzgeber und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgerufen hatte.

Das Landgericht Wiesbaden hat in einem Urteil (Aktenzeichen 11 O 8/08) dem Handelskonzern Rewe gegen Androhung einer Geldbuße verboten, weiterhin Versicherungsverträge zu vermitteln. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, kann weitgreifende Folgen haben, da auch andere Versicherungsunternehmen ihre Produkte über Handelsketten verkaufen. Nachdem bereits die ARAG über Tchibo Versicherungen angeboten hatte, beabsichtigte zuletzt die Signal-Iduna Versicherung AG, über ALDI Versicherungen zu vermitteln, wovon sich aber ALDI nach Protesten der Versicherungsvermittler zurückzog.



Herr Hans-Dieter Schäfer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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