Anzeige
12.08.2013 - dvb-Presseservice

Vermittler sind gefordert: Strukturwandel verlangt Überprüfung bei Ärzte-Berufshaftpflicht

Der Strukturwandel im Gesundheitswesen hat schon lange auch die niedergelassenen Ärzte erreicht. Mehr und mehr Ärzte nutzen die Möglichkeiten einer veränderten Ausübung ihres Berufes. Das zieht in der Regel auch die Anpassung des Versicherungsschutzes zwingend nach sich. Vermittler sollten daher den Versicherungsschutz ihrer Kunden überprüfen.

Ärzte gehen neue Pfade

Gesundheitsmodernisierungsgesetz, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind nicht nur Schlagworte, sondern Wegbereiter für eine Modernisierung und Flexibilisierung im Arztsektor. Mehr und mehr Ärzte nutzen die Möglichkeiten einer veränderten Ausübung ihres Berufes.

Bestimmte Facharztgruppen, wie Radiologen, Pathologen, Orthopäden und Nephrologen schließen sich zunehmend zu größeren Konstrukten (z.B. ortsübergreifende und teilweise auch fachgebietsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften) zusammen. Das stellt die HDI Versicherung anhand ihres Versicherungsbestandes fest. Allgemeinmediziner, Dermatologen, Kinderärzte oder Psychologen agieren dagegen eher in bewährter Einzel- oder 2er Gemeinschaftspraxis und kooperieren in Netzwerken.

Die Aspekte einer veränderten Haftungsproblematik beim Zusammenschluss zu einer Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG), bei der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder einer GmbH bleiben dabei jedoch oft unbeachtet. Es ist ein Trugschluss zu meinen, dass aufgrund der unveränderten eigenen ärztlichen Tätigkeit innerhalb des Fachgebietes auch die Haftungssituation identisch bliebe. So entsteht beispielsweise in der TBAG eine gesamtschuldnerische Haftung auch für das Tun der Kollegen völlig anderer Fachgebiete.

Wichtig ist daher, bei Zusammenschlüssen generell auch die Berufs- und Betriebshaftpflicht zu besprechen und den entsprechenden Versicherungsschutz zu vereinheitlichen. Neben einer steuer- und anwaltschaftlichen Beratung ist auch die professionelle Beratung zu den Haftungsthemen unerlässlich. Dabei sollte eine möglichst umfassende Abdeckung absoluten Vorrang haben, da nicht versicherte Schäden aus der beruflichen Tätigkeit existenzbedrohend sein können. Hinzu kommt die so genannte Langzeitproblematik. Das heißt, dass Schäden, die im Rahmen der Arzthaftpflicht geltend gemacht werden, nicht selten erst viele Jahre nach der ärztlichen Behandlung entdeckt und gemeldet werden.

Ein aktueller Trend ist zudem die Übernahme von Teilaufgaben aus dem stationären Sektor, sei es durch Kooperationsverträge niedergelassener Ärzte mit den Kliniken oder durch Honorarärzte, um personelle Engpässe der Kliniken aufzufangen.
Eine anwaltschaftliche Beratung zur Vertragsgestaltung mit dem Krankenhaus - das meist über eine eigene juristische Abteilung verfügt - und eine versicherungstechnische Beratung zur Abdeckung der mit einer solchen Übernahme von Teilaufgaben verbundenen Haftungsrisiken ist daher für den Arzt unerlässlich.

Denn auch wenn sowohl die Krankenhäuser als auch die Ärzteschaft von diesen Konstrukten profitieren, wird die Situation in der Haftungsabgrenzung und in der Zuordnung der Verantwortlichkeiten komplexer. Diese Schwachstelle nutzen Patientenanwälte, so dass bei Schäden immer häufiger alle an der Behandlung Beteiligten - Operateur, Anästhesist, Krankenhaus, Nachbehandler - in Anspruch genommen werden, auch wenn sie von dem vermeintlichen Vorwurf der Fehlbehandlung gar nicht unmittelbar betroffen sind. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört dann zu den elementaren Aufgaben des Berufshaftpflichtversicherers. In vielen Fällen ist es aber auch gerade das Zusammenspiel vieler in einer Behandlungskette beteiligter Personen, die dann durch mehrere kleinere Fehler erst ein größeres Schadenausmaß entstehen lassen und einen Anspruch – im Zweifel gegen alle Beteiligten - begründen. Eine klare Abgrenzung und Festlegung der Aufgabengebiete sowie Beschreibung der Schnittstellen ist deshalb für alle Beteiligten empfehlenswert und entlastet die einzelnen Partner.

Die HDI Versicherung ist heute Partner vieler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ´s) und Teilberufsausübungsgemeinschaften (TBAG´s) und bietet ein eigenes MVZ-Konzept für deren berufliche Risiken. Neben der klassischen Absicherung für niedergelassene Ärzte hat HDI auch ein Konzept für Großpraxen entwickelt, das das jeweilige Gesamtkonstrukt im Ganzen bewertet und rundum versichert.

HDI ist gewappnet für die neuen Gesellschaftsformen und beobachtet die aktuellen  Entwicklungen, um auch in Zukunft ein zuverlässiger Partner für Vermittler und die gemeinsamen Kunden sein zu können.

HDI Tipp für Vermittler

Die HDI Versicherung empfiehlt Vermittlern, die Berufshaftpflichtdeckung ihrer Kunden bei veränderter Organisations- oder Rechtsform unbedingt zu überprüfen.

MedLetter nicht verpassen.

Aktuelle juristische Sachverhalte, wichtige Urteile und Entscheidungen allgemein verständlich aufbereitet.

Jetzt kostenfrei anmelden: www.hdi.de/medletter

Bei Fragen wenden sich Makler an ihren Maklerbetreuer von HDI.



Für weitere Presseinformationen:
Herr Andreas Ahrenbeck
Kommunikation
Tel.: +49 511 645-4746
Fax: +49 511 645-4504
E-Mail: andreas.ahrenbeck@hdi.de

HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1
30659 Hannover

HDI Versicherung AG

Die HDI Versicherung AG bietet Sachversicherungslösungen für Privatkunden und Firmenkunden. Dabei reicht die Angebotspalette von Kfz-Versicherungen über private Haftpflicht- und Hausratversicherungen bis hin zu Komplettlösungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie speziellen, berufsbezogenen Lösungen für Freie Berufe. Die HDI Versicherung AG gehört zum Talanx-Konzern.

Talanx ist mit Prämieneinnahmen von 26,7 Mrd. Euro (2012) und mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der bedeutendsten Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Die Talanx AG ist an der Frankfurter Börse im MDAX gelistet (WKN: TLX100, ISIN: DE000TLX1005).