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19.03.2007 - dvb-Presseservice

Vermittlerrichtlinie: Mitarbeiteraufbau für Makler/ MGAs neu geregelt!

Der noch nicht veröffentlichte Entwurf der Verordnung zum neuen Vermittlerrecht (VersVermV) hält für Makler und MGAs wohl eine Überraschung parat.

Die Verordnung soll um die Möglichkeit ergänzt worden sein, dass Makler und MGAs neue Mitarbeiter durch Zuhilfenahme einer "Patronatserklärung" ausbilden können. Diese "Trainees" würden hiernach in ihrem Aktionsradius weiter gehen dürfen, als die so genannten "Tippgeber". So soll nämlich die Aufnahme von Beratungsbögen und die Risikoanalyse erlaubt sein. Verboten bleibt diesen Trainees aber die Vermittlungstätigkeit mit Unterschrift.

Der Patron muss für diese Trainees die volle Haftung übernehmen und auf allen Unterlagen gegenzeichnen. Natürlich muss der Patron bzw. der Vermittler auf seinen besonderen Status hinweisen.

Um Missbrauch zu vermeiden soll es Begrenzungen geben. Zum einen soll die Anzahl der an einen Makler angeschlossenen Trainees 5 Personen nicht überschreiten. Zum anderen soll dieser "Sonderstatus" auf 12 Monate begrenzt werden.

„Natürlich kann der Makler/ MGA auch weiterhin mit Tippgebern zusammenarbeiten, die die Kontakte aufschließen. Die Patronatsklärung bzw. die Schaffung von Trainees schafft nun aber Klarheit, wie weit die Tippgebertätigkeit gehen kann“ meint GOING PUBLIC! Vorstand Wolfgang Kuckertz. „Die Qualifikation zum Bestehen der Sachkundeprüfung kann nun hervorragend in die Ausbildungszeit integriert werden. GOING PUBLIC! bietet bereits jetzt als neutraler Qualifikationsanbieter ein bundesweites und tausendfach bewährtes Schulungsangebot an“ so Kuckertz weiter.



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