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10.08.2007 - dvb-Presseservice

Verschärftes Umwelt-Gesetz ab November in Kraft

Itzehoer schützt vor millionenschweren Folgen

Wer Schäden anrichtet, muss dafür geradestehen - ab 14. November gilt dieser Grundsatz verschärft im Umweltrecht: Denn mit dem neuen Umweltschadengesetz (USchadG) haften Gewerbetreibende rückwirkend ab dem 30 April 2007 für Schäden an der Artenvielfalt im Tier- und Pflanzenreich sowie an Böden und Gewässern in unbegrenzter Höhe. Die Betriebshaftpflicht sichert diese öffentlich-rechtlichen Schadenersatzansprüche nicht ab - die Itzehoer bietet ihren Kunden dennoch ab sofort und kostenlos vorläufigen Versicherungsschutz.

Jeder Betriebsinhaber haftet nach den neuen Regelungen nicht mehr nur für Schäden an Besitz und Gesundheit von Personen - sie werden gegenüber der Natur als solcher in Regress genommen und müssen für die Sanierung von Flora, Fauna, Gewässern und Böden aufkommen und dafür sorgen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Eine Haftungsobergrenze sieht das Gesetz nicht vor. Die möglicherweise millionenschweren Konsequenzen können ruinös sein. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Geschäftsführer, Vorstände und Betriebsinhaber sogar persönlich für die Sanierung verursachter Umweltschäden zur Kasse gebeten.

Unkalkulierbare Risiken

Die Risiken sind damit unkalkulierbar und betreffen letztlich jeden Betrieb: Wenn z.B. ein Handwerker bei der Sanierung eines alten Hauses eine Fledermauskolonie vertreibt, kann dies teure Folgen haben.
Die Itzehoer Versicherungen haben bereits jetzt auf die verschärfte Gesetzeslage reagiert: Zwar bietet die bisherige Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung - ebenso wie die Bodenkasko - keinen Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Schadensersatzansprüche. Aber wer bei der Itzehoer eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist dennoch auf der sicheren Seite.

Erweiterter Versicherungsschutz ohne Beitragserhöhung

Die bisherige Police deckt ab sofort und ohne Beitragserhöhung Haftpflichtschäden, die nach dem neuen Gesetz zu ersetzen sind, ab. "Und zwar rückwirkend ab 30. April dieses Jahres", so Itzehoer-Vorstand Gerd Bolten. Das Umweltschadengesetz tritt zwar erst am 14. November in Kraft, es gilt jedoch ausdrücklich auch für jene Schäden, die seit dem 30. April entstanden sind.

"Der erweiterte Schutz durch die Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung der Itzehoer gilt bis zur Vertragsumstellung, längstens bis zum 30. Juni 2008", sagt Bolten. Dadurch erhalten Itzehoer Kunden - neben ihrem laufenden Versicherungsschutz in der Betriebs-/Umwelthaftpflicht - zusätzlichen Schutz bei Schäden an fremden Böden und Gewässern (außer Grundwasser) sowie Schäden an der Artenvielfalt aus Flora und Fauna auf fremden Grundstücken. Versichert sind Kosten in Höhe und im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. "Die Arbeiten zur Anpassung der Haftpflichtversicherung an die neue Gesetzeslage laufen im Hause der Itzehoer Versicherungen auf Hochtouren", so Bolten. Damit Itzehoer Kunden in der Zwischenzeit nicht "im Regen stehen", diene der aktuelle vorläufige Schutz als erste serviceorientierte Lösung.



Frau Meike Carstens
Tel.: 04821 773 631
Fax: 04821 773 8 631
E-Mail: m.carstens@itzehoer.de

Itzehoer Versicherung
Itzehoer Platz
25521 Itzehoe
http://www.itzehoer.de

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