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08.04.2011 - dvb-Presseservice

Verschweigen gilt nicht

Wer für Glasreparatur Geld sehen will, muss Kunden im Vorfeld umfassend aufklären

Kostenlos heißt kostenlos! Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht Meiningen (Urteil vom 18.02.2010 – 11 C 651/09) und gab einem Kunden Recht, der sich weigerte, für die versprochene kostenlose Steinschlag-Reparatur am Ende doch zu bezahlen.

Wenn ein Reparateur einen fremden Autobesitzer auf einem Parkplatz anspricht und ihn mit dem Versprechen ködert, den Steinschlag auf seiner Windschutzscheibe kostenlos zu beseitigen, muss sich der Unternehmer, so das Gericht, auch um alle die Reparatur betreffenden Fragen kümmern. Es obliegt also ihm, im Vorfeld mit der Teilkasko-Versicherung seines Kunden zu klären, ob die Assekuranz alle Kosten übernimmt und auf einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt verzichtet.

Dabei spielt es nach Ansicht des Richters keine Rolle, ob der Kunde seine Ansprüche an die Werkstatt abgetreten hat oder nicht. Versäumt der Reparateur die Klärung der Kostenfrage, könne er sich im Nachhinein nicht an seinem ahnungslosen Kunden schadlos halten und ihm eine Rechnung präsentieren. Dies gilt, so das Gericht, in besonderem Maße, wenn vor der Reparatur weder das Einverständnis des Kunden eingeholt, noch über den Preis gesprochen worden ist. In seinem Urteil bezeichnete das Gericht solche Geschäftspraktiken als „Dummenfang“.



Frau Karin Benning
Tel.: 09561 96-2084
E-Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de

HUK-Coburg
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HUK-COBURG Versicherungsgruppe

Mit weit über neun Millionen Kunden versteht sich die HUK-COBURG Versicherungsgruppe als der große Versicherer für den privaten Haushalt. Beitragseinnahmen sowie Sparbeiträge der HUK-COBURG-Bausparkasse summierten sich 2009 auf 5,1 Mrd. Euro. Traditioneller Schwerpunkt des Geschäfts ist die Kfz-Versicherung, auf die knapp die Hälfte der Beitragseinnahmen entfallen. Mit über acht Millionen versicherten Kraftfahrzeugen ist die Unternehmensgruppe der zweitgrößte deutsche Autoversicherer; den gleichen Rang nimmt sie in der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung ein.

Besondere Bedeutung haben für die HUK-COBURG Versicherungsgruppe traditionell die Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Vier Millionen ihrer Kunden zählen zu ihm; damit ist die HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch der größte deutsche Beamtenversicherer.



Wenn ein Stein auf der Windschutzscheibe Spuren hinterlässt, muss die Scheibe nicht immer ausgewechselt werden. Oftmals lässt sich solch ein Riss auch reparieren. Foto: HUK-COBURG