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05.01.2007 - dvb-Presseservice

Verschwiegenheit gefährdet den Versicherungsschutz

Sobald sie eine Schadenmeldung erhalten, schauen die Sachbearbeiter der Kfz-Versicherer in der Regel sehr genau hin. Fallen Ungereimtheiten auf und kommt auf Nachfrage ans Tageslicht, dass der Versicherungsnehmer nicht ganz bei der Wahrheit geblieben ist, steht der Schutz auf dem Spiel. Diese Erfahrung musste ein Autofahrer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln machen. Der Pkw-Lenker hatte seiner Assekuranz einen Unfallschaden gemeldet. Aufgrund der Nachforschungen kam heraus, dass der Autofahrer den Crash aufgrund einer abrupten Wende mitten auf der Straße selbst verursacht hatte. Der Kfz-Versicherer kürzte deshalb den Schadenersatz. Das aber wollte sich der Autofahrer und Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen und klagte deshalb vor dem Oberlandesgericht der rheinischen Domstadt. Doch auch dort zog er unter dem Aktenzeichen 9 W 1/03 den Kürzeren. Weil der Pkw-Lenker nicht bei der Wahrheit geblieben war, durfte der Kfz-Versicherer seine Leis-tungen verringern.



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