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05.01.2007 -
dvb-Presseservice
Verschwiegenheit gefährdet den Versicherungsschutz
Sobald sie eine Schadenmeldung erhalten, schauen die
Sachbearbeiter der Kfz-Versicherer in der Regel sehr genau hin. Fallen
Ungereimtheiten auf und kommt auf Nachfrage ans Tageslicht, dass der
Versicherungsnehmer nicht ganz bei der Wahrheit geblieben ist, steht der Schutz
auf dem Spiel. Diese Erfahrung musste ein Autofahrer vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Köln machen. Der Pkw-Lenker hatte seiner Assekuranz einen Unfallschaden
gemeldet. Aufgrund der Nachforschungen kam heraus, dass der Autofahrer den
Crash aufgrund einer abrupten Wende mitten auf der Straße selbst verursacht
hatte. Der Kfz-Versicherer kürzte deshalb den Schadenersatz. Das aber wollte
sich der Autofahrer und Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen und klagte
deshalb vor dem Oberlandesgericht der rheinischen Domstadt. Doch auch dort zog
er unter dem Aktenzeichen 9 W 1/03 den Kürzeren. Weil der Pkw-Lenker nicht bei
der Wahrheit geblieben war, durfte der Kfz-Versicherer seine Leis-tungen
verringern.
Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: presse@ovb.de
OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
Deutschland
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Verschwiegenheit-gef%E4hrdet-den-Versicherungsschutz-ps_3376.html