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03.07.2008 - dvb-Presseservice

Versicherer kritisieren Vorschlag einer neuen Antidiskriminierungsrichtlinie

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die heute von der Europäischen Kommission vorgelegte neue Antidiskriminierungsrichtlinie als zu weitgehend kritisiert. Wird der Richtlinienentwurf unverändert umgesetzt, könnte dies zu Einschränkungen beim Angebot von Versicherungsschutz und zu Prämienerhöhungen führen.

Dr. Frank von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV, begrüßt zwar, dass die Europäische Kommission die versicherungstechnische Differenzierung nach dem jeweiligen Risiko nicht grundsätzlich unter Diskriminierungsverdacht stellt und die Notwendigkeit risikoadäquater Prämien anerkennt. Er kritisiert aber, dass sie im Richtlinienvorschlag selbst die praktischen Möglichkeiten zur Risikodifferenzierung stark einschränkt. Denn analog zur Richtlinie für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen aus dem Jahr 2004 will sie als Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen allein statistische Erkenntnisse zulassen. Die für individuelle Einschätzungen von Vorerkrankungen und Behinderungen unverzichtbaren medizinischen Erkenntnisse und Erfahrungswerte sollen dagegen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.

Von Fürstenwerth warnt, dass die Kommission damit letztlich das Gegenteil dessen bewirken könnte, was sie eigentlich intendiert: Denn erst durch die im Laufe der Zeit immer genaueren und individuelleren Möglichkeiten zur Risikodifferenzierung kann heute ein viel größerer Teil der Menschen auch mit Vorerkrankungen oder Behinderungen versichert werden als früher. Die Beschränkung der Versicherer allein auf statistische Verfahren wäre insofern ein klarer Rückschritt - auch für die Versicherten.

So ist zum Beispiel beim Angebot des besonders wichtigen Berufsunfähigkeitsschutzes nicht nur die Schwere einer Vorerkrankung, sondern auch ihre Relevanz für den jeweils ausgeübten Beruf festzustellen. Individuelle Risikoeinschätzungen nur auf statistischer Grundlage können dem Einzelfall nicht gerecht werden. Ohne Einbeziehung versicherungsmedizinischer Methoden sind verlässliche Risikoeinschätzungen in vielen Fällen nicht möglich. Einschränkungen beim Versicherungsangebot und Prämiensteigerungen wären Folge eines solchen gesetzlich angeordneten Rückschritts bei der Versicherungstechnik.

Von Fürstenwerth appelliert daher an den Rat und das Europäische Parlament, im Interesse der Versicherten an umfassenden und bezahlbaren Versicherungsangeboten in den nun anstehenden Verhandlungen des Richtlinienentwurfs auf die vorgesehenen Einschränkungen bei der versicherungsmedizinischen Risikoprüfung zu verzichten.



Herr Dr. Peter Schwark
Leiter Presse und Information
Tel.: 030 20205110
E-Mail: p.schwark@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Friedrichstr. 191
10117 Berlin
http://www.gdv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Versicherer-kritisieren-Vorschlag-einer-neuen-Antidiskriminierungsrichtlinie-ps_10038.html