Versicherer wollen die Riester-Rentner nicht

Wer als Riester-Sparer von seinem gesetzlich verbrieften Recht Gebrauch macht, zu Beginn der Auszahlphase das Kapital auf einen anderen Anbieter zu übertragen und zu verrenten, beißt bei den Versicherern auf Granit. Der Wechselanspruch ist nichts wer ...

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