Versicherer zahlt voreilig und kriegt das Geld nicht zurück

Wenn ein Versicherer volle Kenntnis über den Sachverhalt eines Verkehrsunfalls hat und voreilig Geld überweist, kann er die Summe nicht zurückverlangen. Auch wenn der Empfänger keinen Anspruch darauf hat, darf er das überwiesene Geld behalten, lautet ...

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