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20.11.2006 - dvb-Presseservice

Versicherte können Rezeptgebühr sparen Deutsche BKK informiert 30.000 Versicherte über zuzahlungsfreie Arzneimittel

Bei immer mehr Arzneimitteln können Patienten die Rezeptgebühr von fünf bis zehn Euro sparen - vorausgesetzt, sie entscheiden sich für ein günstigeres Medikament mit demselben Wirkstoff. Die Deutsche BKK informiert die betroffenen Versicherten, insbesondere chronisch Kranke, per Brief über individuelle Sparmöglichkeiten.

In einer gezielten Informationsoffensive schreibt die Deutsche BKK 30.000 Versicherte innerhalb der nächsten drei Wochen an, um sie individuell auf ihre Sparmöglichkeiten bei Arzneimitteln hinzuweisen. Dabei werden Patienten über günstigere wirkstoffgleiche Arzneimittel informiert, bei denen sie keine Rezeptgebühr entrichten müssen. Selbstverständlich bleibt es dem Patienten überlassen, ob er mit seinem Arzt über einen möglichen Medikamentenwechsel sprechen möchte.

"Zum einen möchten wir unsere Versicherten finanziell entlasten. Zum anderen fördern wir einen mündigen und preisbewussten Patienten, der sich bei Arzt oder Apotheker nach zuzahlungsfreien Medikamenten erkundigt," erklärt Lydia Krueger, Pressesprecherin der Deutschen BKK. Mehr Preisbewusstsein werde langfristig den Wettbewerb ankurbeln und zu weiteren Preissenkungen führen.

Hintergrund:
Das am 1. Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittel-Versorgungs-wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) enthält eine Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung für Medikamente. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einer Liste Wirkstoffe benannt, die grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit werden können. Zum 1. November 2006 wurden 130 weitere Wirkstoffe in die Liste aufgenommen.

Voraussetzung ist, dass die Arzneimittelhersteller die Preise für Medikamente mit diesen Wirkstoffen unter mindestens 30 Prozent des Festbetrags senken. Der Festbetrag ist die Höchstgrenze, bis zu der die Krankenkassen ein Medikament erstatten. Unter diese Regelung fallen unter anderem häufig verordnete Wirkstoffe wie Blutdrucksenker, Magensäurehemmer oder Schmerzmittel. Rund ein Drittel aller verordneten Arzneimittel haben das Potential zur Zuzahlungsbefreiung.



Frau Lydia Krueger
Tel.: (05361) 183-693
E-Mail: lydia.krueger@deutschebkk.de

Deutsche BKK
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