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11.08.2006 - dvb-Presseservice

Versicherung muss auf Frist hinweisen

Bisweilen lehnen Versicherer es ab, die vereinbarten Leistungen zu zahlen. Dies ist recht häufig der Fall, sofern der Policen-Kunde seine sogenannten Obliegenheiten beim Versicherungsantrag oder späteren Schadensfall nicht beachtet hat. Allerdings müssen die Assekuranzen ihre Kundschaft darauf hinweisen, dass sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren kann. So das Oberlandesgericht Koblenz in einer Entscheidung unter dem Aktenzeichen 5 U 289/05. Konkret bedeutet dies: Sobald ein Versicherer die Leistungsübernahme verweigert, muss er den Versicherer darüber informieren, dass dagegen innerhalb von sechs Monaten eine Klage möglich ist.



Pressesprecherin
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