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11.08.2006 -
dvb-Presseservice
Versicherung muss auf Frist hinweisen
Bisweilen lehnen Versicherer es ab, die vereinbarten Leistungen zu zahlen. Dies ist recht häufig der Fall, sofern der Policen-Kunde seine sogenannten Obliegenheiten beim Versicherungsantrag oder
späteren Schadensfall nicht beachtet hat. Allerdings müssen die Assekuranzen ihre Kundschaft darauf hinweisen, dass sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren kann. So das Oberlandesgericht
Koblenz in einer Entscheidung unter dem Aktenzeichen 5 U 289/05. Konkret bedeutet dies: Sobald ein Versicherer die Leistungsübernahme verweigert, muss er den Versicherer darüber informieren, dass
dagegen innerhalb von sechs Monaten eine Klage möglich ist.
Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: presse@ovb.de
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