Druckversion
Anzeige
05.09.2007 - dvb-Presseservice

Versicherung muss auf Frist hinweisen

(OVB) Bisweilen lehnen Versicherer es ab, die vereinbarten Leistungen zu zahlen. Dies ist recht häufig der Fall, sofern der Policen-Kunde seine so genannten Obliegenheiten beim Versicherungsantrag oder späteren Schadensfall nicht beachtet hat. Allerdings müssen die Assekuranzen ihre Kundschaft darauf hinweisen, dass sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren kann. So das Oberlandesgericht Koblenz in einer Entscheidung unter dem Aktenzeichen 5 U 289/05. Konkret bedeutet dies: Sobald ein Versicherer die Leistungsübernahme verweigert, muss er den Versicherer darüber informieren, dass dagegen innerhalb von sechs Monaten eine Klage möglich ist.



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: aschweitzer@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
www.ovb.de

Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Versicherung-muss-auf-Frist-hinweisen-ps_5808.html