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27.02.2009 - dvb-Presseservice

Versicherungen, die Brautleute nicht mehr brauchen: Nach Ja-Wort kündigen

Kaum ist das Frühjahr da, wird wieder geheiratet. In diesen Wochen häufen sich die Termine bei den Standesämtern und die Paare planen mit Hochdruck den schönsten Tag ihres Lebens. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Dabei denken die Brautleute an fast alles. Aber eben nur an fast alles: Die wenigsten schauen bei der Hochzeitsplanung in ihren Versicherungsordner.“

Denn wüssten sie, dass so manche Police überflüssig wird und ihre Kündigung Geld einsparen kann, würden sie sicher sehr aufmerksam nachschauen. Diese „Akteneinsicht“ lohnt sich übrigens auch für Paare, die ohne Trauschein Tisch und Bett miteinander teilen.

Die BdV-Chefin: „Wenn beide Verträge haben, die gleiche Risiken absichern, ist einer überflüssig.“ Betroffen sind davon ganz besonders Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen. Lilo Blunck: „In all’ diesen Fällen kann ein Vertrag gekündigt werden.“ Für die Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Bei der Hausratversicherung gilt die reguläre Kündigungsfrist.

Was noch wichtig ist: Ändert sich der Name der Brautleute, müssen alle Policen angepasst werden. Überlegen sollte das Paar auch, ob es die Bezugsrechte bei Lebens- und Unfallversicherungen ändern möchte. Nicht zu vergessen: Wurde in der Familie eine Aussteuerversicherung für Braut oder Bräutigam abgeschlossen? So ist vielleicht noch eine Finanzspritze für die Hochzeitsreise drin.

Bei der Planung der Flitterwochen im sonnigen Süden bitte unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Denn die tritt für vieles ein, was die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Auch für Privatversicherte ist sie interessant, wenn es beispielsweise um den Rücktransport nach Deutschland geht.

Mit all’ diesen Fragen wird sich das Brautpaar beschäftigen müssen. Weniger ernstzunehmen sind „Hochzeitsversicherungen“, die auch noch den Schutz der Großeltern bei der Anreise zur Feier oder das Nichterscheinen des Fotografen zum Trauungstermin absichern wollen. Lilo Blunck: „Die meisten dieser Angebote sind absurd.“



Frau Lilo Blunck
Vorsitzende des Vorstands, geschäftsführende
E-Mail: lblunck@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de



Noch bevor die Ringe getauscht sind, sollte das Brautpaar in den Versicherungsordner geschaut haben.