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24.08.2009 - dvb-Presseservice

Versicherungen rund ums Bauen

Schilder mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten" oder „Eltern haf-ten für ihre Kinder" weisen auf die erhöhten Unfallgefahren bei Neubauten hin. Wenn aber doch „Unbefugte" oder gar willkommene Besucher zu Schaden kommen? Wenn Folgekosten durch Unwetter oder Diebstahl entstehen? Um für den Bauherrn die beträchtlichen Risiken beim Hausbau zu reduzieren, rät die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), zu einem individuellen Risikoschutz.

Der Eigentümer eines Baugrundstücks ist immer dann in einer besonders kritischen Situation, wenn dort andere Menschen zu Schaden kommen. Als Bauherr ist er verantwortlich und gesetzlich verpflichtet, dass von der Baustelle keine Gefährdung für andere Personen ausgeht. Nicht nur bei einem knapp kalkulierten Bauetat kann ein Schadensfall ohne jeglichen Risikoschutz zu einer für ihn schwierigen finanziellen Lage führen. Deshalb gibt es eine Reihe von Versicherungen, die den Bauherrn absichern: die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung, die Wohngebäude-/Feuer-Rohbauversicherung sowie die Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer.

Gut gerüstet gegen Haftungsansprüche

In Baustellennähe spielende Kinder sollten für Bauherren „Gefahr im Verzug" bedeuten. Denn wenn ein Kind beim Spielen in eine Baugrube fällt und sich verletzt, können als finanzielle Folge hohe Schadenersatzansprüche der Eltern auf den Bauherren zukommen. Deshalb sollte die Bauherren-Haftpflichtversicherung für jeden Bauherrn ein „Muss" sein. Auf ihre Bedeutung weist auch die Stiftung Warentest regelmäßig hin.

Eine „Baukasko" gegen Schäden beim Hausbau

Eine Bauleistungsversicherung wird abgeschlossen, um bei Neu-, Aus- und Umbauten unvorhergesehene Schäden finanziell abzusichern. Stürzt zum Beispiel während der Bauzeit eine eben erst hochgezogene Giebelwand bei einem orkanartigen Unwetter ein, kann der Schaden manchen Bauetat durcheinander bringen. Die Bauleistungsversicherung bietet zudem finanziellen Schutz beim Diebstahl von Bauteilen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden waren, sowie bei Schäden durch Glasbruch oder Vandalismus.

Wenn Leichtsinn Schäden verursacht

Das Haus hat Konturen angenommen – der Rohbau steht. Dann ereignet sich bei Nacht ein schweres Gewitter und hinterlässt durch Blitzeinschlag großen Schaden. Ein typischer Fall für die Feuer-Rohbauversicherung, die zum Beispiel bei der Württembergischen Versicherung in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Nicht nur Unwetter können Schäden auslösen: auch Fahrlässigkeit kann Ärger mit sich bringen, wenn etwa Schweißarbeiten einen Brand mit hohen Schadenfolgen verursachen. Für viele Banken ist diese Versicherung eine Voraussetzung für die Kreditvergabe.

Mithelfende Freunde absichern

Schmale Baubudgets haben dazu geführt, dass immer mehr Bauherrenfamilien ihr Haus selber bauen oder bei Bausatzhäusern die Eigenregie über das Wohngebäude übernehmen. Da sie das selten allein leisten können, beschäftigen sie handwerklich ambitionierte Freunde, Verwandte und Bekannte. Das Gesetz schreibt vor, dass Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet jedoch nur eine Grundsicherung. Sie springt beispielsweise erst bei einer Erwerbsminderung von 20 Prozent ein. Um die Risikolast für den Bauherrn zu mindern, gibt es die private Unfallversicherung für Bauhelfer. Sie fängt vom ersten Spatenstich an die finanziellen Folgen von Unfällen beim Ehepartner und allen Bauhelfern auf.




Herr Dr. Immo Dehnert
Pressesprecher
Tel.: 0711 662-721471
Fax: 0711 662-721334
E-Mail: immo.dehnert@ww-ag.com


Herr Frank Weber
Leiter Konzernentwicklung und Kommunikation
Tel.: 0711 662-721470
Fax: 0711 662-721334
E-Mail: frank.weber@ww-ag.com

Wüstenrot & Württembergische AG
Wüstenrot & Württembergische
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
http://www.ww-ag.de



Eine Baustelle gut sichtbar als solche auszuweisen und mit Hinweisen den Zutritt fremder Personen zu verhindern - auch das gehört zu den Pflichten eines Bauherrn. Foto: Württembergische Versicherung