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03.04.2009 - dvb-Presseservice

Versicherungslücke bei geleasten Fahrzeugen: GAP-Deckung bietet Schutz

„Viele Autokäufer wissen nicht, dass sie bei geleas­ten Fahrzeugen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen“, informiert Michael Ludwig, Abteilungsdirektor beim BGV/Badische Versicherungen. Seit Einführung der Umweltprämie stellt der badische Kompositversicherer eine Zunahme an Leasingfahrzeugen fest.

Bei Verlust oder Totalschaden eines geleasten Fahrzeuges ergibt sich oft­mals ein Unterschied zwischen der Restleasingforderung (Restleasingraten plus eventuell vereinbarter Restwert) des Leasinggebers und dem Wieder­beschaffungswert, der vom Versicherer erstattet wird. Diese Lücke muss der Leasingnehmer aus der eigenen Tasche bezahlen. Da können schon mal einige Tausend Euro zusammen kommen, wie die Beispielrechnung beweist.

Schutz bietet die sogenannte GAP-Deckung (gap engl. Lücke), die bereits in einigen Versicherungsvarianten kostenlos beinhaltet ist oder gegen Mehrprämie eingeschlossen werden kann. Ist eine GAP-Deckung verein­bart, ersetzt der Versicherer bei Verlust oder Zerstörung des geleasten Fahrzeuges während der Laufzeit des Leasing-Vertrages den offen ste­henden Leasing-Restbetrag, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Der Wiederbeschaffungswert wird aus der Vollkaskoversicherung bezahlt.

„Der Autokäufer sollte bei Abschluss eines Leasingvertrages diese Lücke ansprechen und dann auch im Versicherungsvertrag schließen", gibt Lud­wig Interessenten mit auf den Weg.



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