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22.01.2007 - dvb-Presseservice

Versicherungsrecht Durch falsche Angaben Nichtrauchertarif erschlichen

Raucher aufgepasst! Wer einer Lebensversicherung gegenüber falsche Angaben über seinen Zigarettenkonsum macht, riskiert den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Coburg hervor.

Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.) berichtet, hatte eine langjährige Raucherin bei Versicherungsabschluss im Antragsformular die Frage nach Tabakkonsum in den letzten zwei Jahren verneint. Dadurch schloss sie eine Lebensversicherung nach günstigem „Nichtrauchertarif“ ab, anstatt den in der Versicherungsbranche üblichen „Raucheraufschlag“ zu zahlen. Tragischerweise verstarb die Frau ein Jahr später an Lungenkrebs. Da ihr Sohn Bezugsberechtigter war, verlangte er von der Assekuranz die vereinbarte Versicherungssumme von 26.000 Euro ausgezahlt. Doch die hatte ihre Zweifel. Nach gründlicher Recherche fand die Versicherung heraus, dass die Frau jahrelang stark geraucht hatte. Sie monierte den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung und verweigerte dem Sohn die Auszahlung. Der zog daraufhin vor Gericht.

Das LG Coburg wies die Klage des Sohnes ab (Urt. v. 18.10.2006 – 11 O 220/06) Das Beweisverfahren habe gezeigt, dass die verstorbene Mutter bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses eine langjährige Raucherin gewesen sei, so das Gericht. Die Versicherte habe sich somit mit einer Lüge den günstigen „Nichtrauchertarif“ erschlichen. Erst mit der Gewissheit an Krebs erkrankt zu sein, habe sie ihren Tabakkonsum gestoppt. Doch diese späte Einsicht ändere nichts mehr an der Vertragssituation des bezugsberechtigten Sohnes, so die Richter. Der Filius habe keinen Zahlungsanspruch gegenüber der Versicherung, weil die den Vertrag wirksam angefochten habe.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Annette Stich
Tel.: 0221-93738-603
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