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06.02.2008 - dvb-Presseservice

Versicherungsschutz auch für grob fahrlässig verursachte Schäden vereinbaren

Leistungserweiterung bleibt auch mit neuem Versicherungsvertragsgesetz sinnvoll

Köln, Februar 2008 - Das zum 1. Januar 2008 neu in Kraft getretene Versicherungs vertragsgesetz stellt für Verbraucher in vielen Punkten eine Verbesserung dar. So ist beispielsweise das sogenannte "Alles-oder-Nichts-Prinzip" aufgehoben worden: Danach mussten Kraftfahrtversicherer bislang zum Beispiel bei grob fahrlässig verursachten Schäden im Rahmen der Fahrzeugversicherung keinen Ersatz leisten. Bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall wurde also nur der Schaden des Geschädigten im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ersetzt. Das neue Gesetz regelt, dass die Versicherer künftig dem Versicherten je nach Verschuldensstufe der groben Fahrlässigkeit bei Bestehen einer Fahrzeugversicherung auch einen Teil des eigenen Fahrzeugschadens bezahlen. Trifft den Versicherten z.B. eine Verschuldensstufe von 50 Prozent, bekommt er folglich auch nur 50 Prozent seines Fahrzeugschadens von seiner Versicherung ersetzt.

Wer auf Nummer Sicher gehen will und seinen Fahrzeugschaden von der Versicherung vollständig ersetzt bekommen möchte, sollte trotz des neuen Gesetzes auch künftig beim Vertragsabschluss aufpassen. "Einige Versicherer bieten schon seit Jahren den so genannten `Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit´ an. Das heißt, wir bezahlen in der Produktlinie Kraftfahrt auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden am eigenen Fahrzeug in vollem Umfang", erklärt Thomas Jäckel von AXA. Zusatzkosten entstehen hierfür nicht - die Leistung ist bei AXA Bestandteil der Fahrzeugversicherung. Einzige Ausnahmen: Bei grob fahrlässig ermöglichtem Diebstahl des Fahrzeugs und bei Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer gibt es auch künftig keinen vollen Ersatz. "Solche Schäden sollte die Versichertengemeinschaft nicht mittragen müssen", so Jäckel.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit



Frau Sabine Friedrich
Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

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Mit Beitragseinnahmen von 9,8 Mrd. Euro (2006), mehr als acht Millionen Kunden und rund 12.000 Mitarbeitern zählt der AXA Konzern zu den größten Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Seine Geschäftstätigkeit definiert das Unternehmen mit �Vorsorge, Vermögensmanagement, Versicherung�. Zum AXA Konzern gehören neben den AXA Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen auch die AXA Bank, die Pro bAV Pensionskasse, die Deutsche Ärzteversicherung als Spezialversicherer für die akademischen Heilberufe sowie seit Juli 2007 die DBV-Winterthur Holding AG mit den dazugehörigen Versicherungsgesellschaften. Das Unternehmen ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit Tätigkeitsschwerpunkten in Europa, Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum. Im Geschäftsjahr 2006 erzielte die AXA Gruppe nach IFRS einen Umsatz von 79 Mrd. Euro und ein bereinigtes Ergebnis (nach Steuern) von 5,14 Mrd. Euro. Die AXA Aktie ist an der Pariser Börse unter dem Symbol AXA notiert. Ebenso ist die AXA Aktie an der New Yorker Börse unter dem Tickersymbol AXA als American Deposity Share gelistet.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Versicherungsschutz-auch-f%FCr-grob-fahrl%E4ssig-verursachte-Sch%E4den-vereinbaren-ps_7947.html