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05.06.2007 - dvb-Presseservice

Versicherungsschutz gegen E-Mail-Viren und IT-Würmer

Bad Homburg. Künftig bietet die Privat-Haftpflichtversicherung der Basler Versicherungen einen noch besseren Schutz im Schadenfall, denn der bisherige Tarif wurde um viele wertvolle Zusatzleistungen erweitert. Künftig leistet die Versicherung auch, wenn der Haftpflichtschaden die Summe von 5 Mio. Euro übersteigt. Und erstmals ist man mit der Haftpflichtversicherung der Basler auch versichert, wenn man unwissentlich so genannte „Malware“, also durch IT-Viren und Würmer verseuchte Dateien, weitergibt bzw. per E-Mail weiterleitet.

Schnell ist es passiert: Mit einem einzigen Mausklick lässt sich großer Schaden anrichten, wenn man eine E-Mail am privaten PC öffnet, die IT-Viren oder Würmer enthält. Und ist ein Viren- oder Wurmprogramm erst einmal aktiviert, versendet es sich meist unkontrollierbar weiter. Doch wer haftet für Schäden, die durch die unwissentliche Verbreitung einer mit Viren oder Würmern verseuchten E-Mail entstehen? Denn neben einer Menge technischer Schwierigkeiten sind hiermit in der Regel finanzielle Ausgaben verbunden, um die Mängel beheben zu lassen und das IT-System wieder funktionsfähig zu machen.

In diesem Fall ist es durchaus hilfreich, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, die für den entsprechenden Schaden aufkommt. Die Basler Versicherungen haben daher diese Leistung ab sofort in ihre Privat-Haftpflichtversicherung integriert – und dies ohne Zusatzkosten für den Versicherten. Diese wertvolle Erweiterung der Privathaftpflicht für ungewollte Verbreitung von Viren auf elektronischem Wege gilt weltweit und bis zu einer Schadenhöhe von 100.000 Euro. Einzige Voraussetzung: Der Versicherte muss auf seinem PC entsprechend gängige Sicherheitsprogramme aktiviert haben, wie z.B. einen Virenscanner oder eine Firewall, die dem Stand der Technik entsprechen.

Weitere Highlights des neuen Haftpflichttarifs:

  • Die Deckungssumme für den Schadenfall wurde von bislang 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro verdoppelt.
  • Der Versicherte ist über die Top-Deckung automatisch gegen Forderungsausfälle ab 2.500 EUR mitversichert, d.h. er ist entsprechend im Rahmen seiner eigenen Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn er durch einen Dritten geschädigt wird und der Verursacher keine Privat- Haftpflichtversicherung besitzt bzw. mittellos ist und den Forderungen nicht nachkommen kann.
  • Wenn der Versicherte Hauspersonal wie z.B. eine Putzhilfe oder eine Kinderfrau beschäftigt oder zu beschäftigen plant, so sind Schäden, die auf Diskriminierungen zurückzuführen sind, bis zu einer Höhe von 20.000 EUR mitversichert.
  • Erhält der Versicherte von seinem Hausarzt zu Diagnosezwecken vorübergehend ein elektrisches medizinisches Leihgerät wie z.B. ein 24 Stunden-EKG-Gerät oder ein 24 Stunden- Blutdruckmessgerät, so sind Beschädigungen dieser Geräte bis zu einer Höhe von 5.000 Euro mitversichert.
  • Auch Mietsachschäden an gemieteten beweglichen Objekten in Hotels, Ferienwohnungen u.ä. sind bis zu einem Wert von 1.000 EUR mitversichert.

 



Frau Susanne Gutjahr
Tel.: 06172 - 130
Fax: (06172) 13 - 645
E-Mail: susanne.gutjahr@basler.de

Basler Versicherungen
Basler Str. 4
61352 Bad Homburg
www.basler-securitas.de