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22.04.2009 - dvb-Presseservice

Versicherungsverbund Die Continentale: Annahmerichtlinien in der Elementarschadenversicherung verbessert

Der Versicherungsverbund Die Continentale hat seine Annahmerichtlinien in der Elementarschadenversicherung flexibilisiert. Seit diesem Jahr ist es auch möglich, Gebäude gegen Elementarschäden zu versichern, die in den letzten zehn Jahren einen Vorschaden bis 5.000 Euro aufgrund von Elementargefahren wie Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen oder Erdbeben hatten und in den ZÜRS-Zonen 1 oder 2 liegen. Für private und gewerbliche Elementarschadenversicherungen mit einem Vorschaden gilt ein erhöhter obligatorischer Selbstbehalt von zehn Prozent des Schadens, mindestens 1.000 Euro, höchstens aber 5.000 Euro.

Dadurch haben Vermittler jetzt die Möglichkeit, Kunden einen Elementarschutz für Gebäude anzubieten, die bereits einen Vorschaden hatten, um so die zusätzlichen Gefahren zu versichern

 Die Elementarschadenversicherung der Continentale hat ein weiteres Plus: Rückstauschäden sind in der Police mit abgedeckt und müssen vom Kunden nicht gesondert versichert werden.



Herr Bernd Goletz
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: (0231) 919-2255
Fax: (0231) 919-3094
E-Mail: bernd.goletz@continentale.de

Die Continentale
Ruhrallee 92
44139 Dortmund
http://www.continentale.de