Anzeige
09.05.2007 - dvb-Presseservice

Versicherungsvermittler - Nur noch wenige Tage ohne Berufszulassung

Umsetzung der Europäischen Versicherungsvermittlerrichtlinie

Am 21. Mai 2007 endet die Zeit, in der die Versicherungsvermittler ohne Gewerbeerlaubnis ihrer Tätigkeit nachgehen können. Einen Tag später tritt das neue deutsche Vermittlerrecht in Kraft, das nach den Vorgaben einer Europäischen Richtlinie zwingend vorschreibt, dass nur noch diejenigen als Vermittler tätig werden dürfen, die eine Erlaubnis durch die Industrie- und Handelskammer erhalten haben. Voraussetzungen dieser Erlaubnis sind unter anderem die Ablegung einer Sachkundeprüfung und zum Schutze des Kunden der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Die IHKn werden mehr als 15.000 Anträge auf Erlaubniserteilung und Registrierung bearbeiten müssen, was zeitlich gar nicht zu schaffen ist. Vorsorglich hat die für die Aufsicht zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen bereits erklärt, sie werde bis zum 22. Juli 2007 keine Bußgeldverfahren einleiten, wenn eine Registrierung noch nicht vorliege.

„Wir befürworten das Gesetz, es bringt eine bessere Qualität des Berufsstandes, es fördert sein Image und gibt zugleich dem Verbraucher mehr Rechte und Sicherheit“, betonte der Präsident des größten deutschen Versicherungsvermittlerverbandes BVK, Michael H. Heinz, in seiner Rede vor der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute in Bamberg. „Damit enden hoffentlich auch die teilweisen unseriösen nebenberuflichen Geschäfte durch solche Vermittler, die keine ausreichende Qualifikation erworben haben“, so Heinz weiter. In Deutschland waren bisher bis zu 300.000 Vermittler im Nebenberuf tätig.

Der größte Teil aller Versicherungsvermittler bedarf hingegen keiner Erlaubnis, wenn sie ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind. Die sogenannten Einfirmenvertreter werden über ihr Versicherungsunternehmen zur Registrierung angemeldet, wenn diese bereit sind, die uneingeschränkte Haftung für den Vermittler zu übernehmen.



Herr Michael Heinz
Tel.: 02 71/ 4 10 91
E-Mail: bvk@bvk.de

BVK e.V.
Kerkuléstr. 12
53115 Bonn
www.bvk.de