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16.07.2007 - dvb-Presseservice

Versicherungsvermittler kritisieren Informationspflichtenverordnung

BVK sieht Tausende von Agenturen und Arbeitsplätzen gefährdet

Auf heftigste Kritik stößt der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf einer Informationspflichtenverordnung, mit dem die Versicherer zukünftig bei Lebens- und Krankenversicherungen die Vertriebs- und Abschlusskosten in Euro vor Abschluss eines Vertrages dem Kunden benennen müssen. Um im Wettbewerb diese Kosten so gering wie möglich zu halten und darstellen zu können, erwartet und befürchtet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erheblichen Druck auf die Provisionen der Versicherungsvermittler. „Schon jetzt liegen die durchschnittlichen Betriebsergebnisse vor privaten Steuern und Kosten für die eigene Kranken- sowie Altersabsicherung in den Agenturen bei nur ca. 25.000,00 € jährlich. Jede zweite Agentur hat einen geringeren Gewinn. Sinken die Provisionseinnahmen weiter, sind Agenturschließungen in erheblichem Umfang und damit ein Verlust von bis zu 40.000 Arbeitsplätzen verbunden“, mahnt der BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich in einer Presseerklärung.

Scharf geht der BVK auch mit dem zuständigen Ministerium ins Gericht, das in der Begründung zum Gesetzentwurf ausgeführt hat, der Kunde solle durch die Angabe der Abschlusskosten erkennen können, ob eine bedarfsgerechte Beratung erfolge oder ob der Vermittler ein Produkt nur wegen der damit verbundenen besonders hohen Vermittlungsprovision anbiete. „Die Unterstellung, beim Vermittler stehe sein Provisionsinteresse im Vordergrund der Beratung, ist eine nicht akzeptable Unterstellung und erweckt ein völlig unbegründetes Misstrauen“, so Pulverich weiter. Das Ministerium übersehe völlig, dass die weitaus größte Gruppe der Versicherungsvermittler nur für ein Unternehmen tätig sei und daher gar keine Auswahlmöglichkeiten habe, andere als vom Versicherer angebotene Produkte zu vermitteln, so dass Provisionsüberlegungen gar keine Rolle spielen könnten. Der BVK kritisiert weiter, dass bei der Vermittlung von mit der Lebensversicherung im Wettbewerb stehenden Investmentfonds die Abschlusskosten nicht in EURO angegeben werden müssen, so dass eine Ungleichbehandlung stattfinden werde.

„Kunden wollen den Endpreis eines Versicherungsproduktes und dessen Umfang kennen und nicht die Abschlusskosten. Uns ist kein Fall aus Millionen von Versicherungsabschlüssen bekannt, in denen der Kunde nach den Vertriebskosten gefragt hat“, erklärt Pulverich.

Ein weiteres Problem sieht der BVK darin, dass die Offenlegung der Provisionen den Kunden dazu bringen wird, Teile der Provisionen vom Vertreter zu fordern. Dem steht aber das gesetzliche Provisionsabgabeverbot gegenüber. Der Kunde wird nach Auffassung des BVK kaum Verständnis dafür haben, dass eine Teilhabe an den Provisionen nicht verhandelbar ist.



Herr Hans-Dieter Schäfer
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