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11.03.2009 - dvb-Presseservice

Versicherungsvermittlung hat heute Vorbildcharakter

Auf der heutigen Fachtagung des Verbraucherministeriums (BMELV) „Anforderungen an die Finanzvermittlung – Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise“ erläutert Uwe Laue, Vorsitzender des Vertriebsausschusses im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in seinem Vortrag den heute erreichten hohen Qualitätsstandard des Versicherungsvertriebs:

„Eine nachhaltige und dauerhafte Kundenbeziehung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Versicherungsvermittler. Langfristig kann ein Vermittler sein Einkommen nur sichern, wenn möglichst wenige seiner Kunden ihre Verträge kündigen. Dies gelingt nur mit einer dauerhaft guten Beratung.

Die neuen gesetzlichen Regelungen für Versicherungsvermittler sowie die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes tragen zur hohen Beratungsqualität in der Versicherungswirtschaft bei. Dort werden umfangreiche Beratungs- und Dokumentationspflichten ebenso geregelt wie der transparente Ausweis von Kosten in Euro und Cent. Zudem erhalten Kunden mit einem Produktinformationsblatt bereits vor Vertragsabschluss die wesentlichen Informationen zum Produkt. Darüber hinaus weisen die Versicherungsunternehmen freiwillig aus, wie sich die mögliche Rendite durch die laufenden Kosten prozentual vermindert.

Mit diesen strengen Regelungen für die Versicherungsvermittlung gehört die Versicherungswirtschaft zu den am stärksten regulierten Branchen. Deswegen stellt die vom Verbraucherministerium vorgelegte Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ hier zu Recht die Vorbildfunktion der Versicherer heraus. Denn vergleichbare Regelungen und Pflichten für andere Finanzdienstleistungsbereiche bestehen nach wie vor nicht. Das betrifft vor allem die Vermittlung von reinen Finanzprodukten wie Aktien, Zertifikaten oder Fonds.

An vielen anderen Stellen kommt die Studie dagegen zu falschen Ergebnissen und Handlungsempfehlungen, weil diese auf fehlerhaften Annahmen und Daten beruhen. Problematisch ist zudem, dass keine durchgängig klare Unterscheidung zwischen Versicherungsvermittlern und reinen Finanzberatern vorgenommen wird, die sich fundamental voneinander unterscheiden.

Nicht sachgerecht ist auch die Kritik der Studie am bestehenden Vergütungssystem im Versicherungsvertrieb. Denn gerade in ihren Vergütungssystemen spiegelt sich die Zielsetzung der Versicherungsunternehmen wider, dauerhaft zufriedene Kundenbeziehungen zu schaffen. So stellen bei Schaden- und Unfallversicherern die Folgeprovisionen – und nicht die Abschlussprovisionen – einen wichtigen Bestandteil der Vergütung dar. In der Lebensversicherung sorgen mittlerweile auch Angebote mit ungezillmerten Tarifen sowie Tarife mit einer fünfjährigen Provisionshaftzeit dafür, dass Vermittler ein hohes Interesse am Fortbestand der von ihnen vermittelten Verträge behalten.

Die in der Studie bevorzugte Honorarberatung geht an der Lebensrealität der breiten Bevölkerung vorbei. Die meisten Menschen müssen für ihren Versicherungs- und Vorsorgebedarf erst einmal sensibilisiert werden, da sie ansonsten Gefahr laufen, Risiken nicht zu versichern. Da eine abschließende Vermittlung Versicherungsberatern untersagt ist, muss ein Kunde zunächst das Honorar des Versicherungsberaters tragen, ohne dass er schon Versicherungsschutz erhält. Den bekommt er erst durch einen Versicherungsvermittler oder direkt vom Versicherer, wobei weitere Kosten anfallen. Deshalb ist es vollkommen unrealistisch, dass Verbraucher künftig in größerer Zahl Honorarberater in Anspruch nehmen werden. Dies gilt vor allem für Verbraucher mit kleinen und mittleren Einkommen.

Aus Kundensicht besteht für einen flächendeckenden Systemwechsel kein Anlass: Ergebnis der Verbraucherstudie der Europäischen Kommission „Consumer Satisfaction Survey 2007“ war, dass deutsche Versicherungskunden in einem Vergleich von 25 europäischen Versicherungsmärkten mit den Leistungen ihres Versicherers am zufriedensten sind. Als eher unzufrieden bezeichneten sich nur 1,9 Prozent der deutschen Kunden. Dieses Ergebnis unterstreicht auch die heute schon bestehende Beratungsqualität des Versicherungsvertriebs.“

Der Vortrag von Uwe Laue auf der heutigen Fachtagung des Verbraucherministeriums (BMELV) „Anforderungen an die Finanzvermittlung – Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise“ sowie die Stellungnahme des GDV zur Studie sind unter www.gdv.de als Download verfügbar.



Herr Holger Schmitt
Pressereferent Lebensversicherung / Querschnittsthemen
Tel.: 030 / 20 20 - 51 15
E-Mail: h.schmitt@gdv.org

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
http://www.gdv.de