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13.03.2008 - dvb-Presseservice

Versicherungsvertragsgesetz

Neue Vorteile bei Altverträgen jetzt schon nutzen

Mehr Informationen und bessere Vertragsbedingungen – diese kundenfreundlichen Vorteile gelten für sämtliche Versicherungen ab Januar nächsten Jahres. „Ver­sicherte, die eine Sachversicherung – wie etwa eine Hausrat-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung – abgeschlossen haben, die während dieses Jahres ausläuft, können schon vorab in den Genuss der neuen kundenfreundlichen Regelungen kommen„, darauf weist die Verbraucherzentrale Kunden mit Altverträgen hin: „Denn wer jetzt seinen alten Versicherungsschutz überprüft und einen neuen Ver­trag abschließt, profitiert von den Vorteilen schon im Voraus.„ Bevor der alte Vertrag jedoch gekündigt wird, sollte man beim Versicherer nachfragen, ob er das neue Versicherungsvertragsrecht bereits anwendet. In diesem Fall wäre ein vorzeitiger Neuabschluss überflüssig. Welche Neuregelungen im Einzelnen gelten und wie man am sinnvollsten bei der „Kündigung von Versicherungsverträgen„ vorgeht, ist im gleichnamigen Ratgeber aus der Reihe „Gut beraten„ der Verbraucherzentrale nachzulesen. Verständlich und im praktischen Pocket-Format wird die Rechtslage in Sachen Kündigung, Rücktritt und Widerruf erklärt.

Den Ratgeber „Kündigung von Versicherungsverträgen„ gibt es für 4,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale (Mo – Fr 10 – 18 Uhr). Zu bestellen für 6,90 Euro per Post mit formloser Einzugsermächtigung bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, oder gegen Rechnung per Telefon 040-24832-104, per Fax 040-24832-290, Mail bestellung@vzhh.de oder Internetwww.vzhh.de.



Frau Edda Castello
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
http://www.vzhh.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Versicherungsvertragsgesetz-ps_8463.html