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22.07.2011 - dvb-Presseservice

Versicherungswechsel: Durchsuchung der Agenturräume oft unzulässig

Fehleinschätzungen an der Tagesordnung

Wechseln Versicherungsvertreter zu einem Konkurrenzunternehmen und betreiben nachvertraglichen Wettbewerb, lässt die Anordnung und Durchsuchung der Agenturräume regelmäßig nicht lange auf sich warten. Doch die Ermittlungsrichter verkennen häufig, dass der Vertreter rechtmäßig gehandelt und keine Straftat begangen hat.

Der Wirtschaftsdienst Versicherungsvertreter erläutert in der Juli- Ausgabe, dass bei vielen Strafanzeigen und Durchsuchungsanordnungen die Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts gar nicht vorliegen, weil der Vertreter rechtmäßig gehandelt hat. Der Wirtschaftsdienst hat die in der Praxis häufigsten Fehleinschätzungen identifiziert.

Wer sich intensiver mit dem Thema befassen möchte, kann die aktuelle Ausgabe hier kostenlos anfordern (www.iww.de/versicherungsvermittler).



Frau Eva Köstler
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