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08.03.2010 - dvb-Presseservice

Versicherungswirtschaft begrüßt Anhebung des Schonvermögens für Hartz IV-Emfpänger

Der Bundestag verabschiedet heute, dass das Schonvermögen für Hartz IV-Empfänger künftig auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifacht wird. Dazu erklärt der Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des GDV, Jörg von Fürstenwerth:

„Wir begrüßen dies als eine folgerichtige und konsequente Regelung zur Stärkung der privaten Altersvorsorge. Wer arbeitslos wird, wird künftig nicht mehr dafür bestraft, dass er für sein Alter vorsorgt. Damit wird ein wichtiges Signal gesetzt, dass private Vorsorge sich lohnt.“

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und wachsender Staatsverschuldung ist es wichtig, die Menschen zu unterstützen, sich aus eigener Kraft eine Altersvorsorge aufzubauen. Dazu gehört auch, dass das geschützte Kapital nur zur Altersvorsorge bestimmt ist und nicht vorzeitig für anderweitige Zwecke aufgebraucht werden kann. Dies stellt der Verwertungsverzicht bis zum Ruhestand sicher.



Frau Stephanie Strauß
Tel.: 030 - 20 20 5112
E-Mail: s.strauss@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Wilhelmstraße 43 / 43G
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