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08.09.2009 - dvb-Presseservice

Versorgungsausgleich neu geregelt

Zum 1. September trat die Reform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Wer jetzt seine Scheidung einreicht, für den wird der Versorgungsausgleich nach neuem Recht durchgeführt. Doch auch nach altem Recht Geschiedene können von den neuen Regelungen profitieren. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Rentner, die bereits vor dem 1. September 2009 ihrem früheren Ehegatten gegenüber ausgleichspflichtig waren, können auch nach dem neuen Recht ihre Rente wieder in ungekürzter Höhe erhalten. Das ist jetzt immer dann möglich, wenn der frühere Ehepartner stirbt und seine Rente inklusive der im Versorgungs-ausgleich erworbenen Anrechte nicht länger als drei Jahre erhalten hat. Früher durfte die Rente nur zwei Jahre lang gezahlt worden sein. Zusätzlich werden, im Gegensatz zum alten Recht, Hinterbliebenenrenten oder Leistungen zur Teilhabe/Rehaleistungen bei der Prüfung der 3-Jahresfrist nicht mehr berücksichtigt. Die ungekürzte Rentenzahlung muss aber beantragt werden, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie beginnt ab dem Folgemonat des Antrags.

Für neue Scheidungsfälle soll die Reform des Versorgungsausgleichs ein gerechteres Teilungsergebnis bringen. Auch betriebliche und private Versorgungsanrechte sollen demnach bereits bei der Scheidung vollständig und endgültig ausgeglichen werden. Bislang waren diese, oft zum Nachteil der Frauen, dem späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten.

Die Regelungen für neue Scheidungsfälle erläutert die Deutsche Rentenversicherung übersichtlich in der kostenlosen Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“. Die Broschüre ist bei allen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung erhältlich und kann telefonisch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 angefordert werden. Im Internet steht sie auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de auch zum Download bereit.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Versorgungsausgleich-neu-geregelt-ps_15272.html