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13.03.2009 - dvb-Presseservice

Versorgungsordnungen für Direktversicherungsversorgungswerke

Die Direktversicherung gewinnt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung schon wegen ihrer vermeintlich unkomplizierten Handhabung stetig an Bedeutung. Einerseits kann das Nachfinanzierungsrisiko des Arbeitgebers reduziert werden. Andererseits ist die Altersversorgung im Rahmen einer Direktversicherung transparent und für den einzelnen Versorgungsberechtigten klar und eindeutig nachvollziehbar. Üblicherweise ergibt sich die konkrete Leistungshöhe unmittelbar aus dem abgeschlossenen Direktversicherungsvertrag.

Dabei liegt auch mit Abschluss der Direktversicherung auf das Leben des/der Arbeitnehmers/in eine betriebliche Altersversorgung im Sinne der §§1 Abs. 1 Satz 1, 1b Abs. 2 BetrAVG vor. Der konkrete Inhalt der Versorgungszusage ist aber allein aus der zugrundeliegenden Versicherungspolice meist nicht zu ersehen. Vielmehr bedarf es auch hier der Vereinbarung von "Rahmenbedingungen" zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Arbeitnehmer/in, also einer konkreten Zusage auf betriebliche Altersversorgung, die Bestandteil des individuellen Arbeitsverhältnisses wird.

Weitere Faktoren, die für den Abschluss von Direktversicherungen auf das Leben des/der  Arbeitnehmers/-in sprechen sind der relativ geringe Verwaltungsaufwand und die Erfüllung des möglicherweise bestehenden Anspruches der Arbeitnehmer/-innen auf Entgeltumwandlung aus § 1a Abs. 1 BetrAVG.

Allerdings zeigt sich in der täglichen Praxis auch, dass Unternehmen gerade im Falle von Direktversicherungen meist auf die Erstellung und  Einführung einer betrieblichen Versorgungsordnung verzichten. Die Gründe für diesen Verzicht sind unterschiedlich und sollen hier nicht näher betrachtet werden.

"Aus Sicht der Geschäftsleitung sollte aber - sofern auch keine Betriebsvereinbarung besteht - durchaus überlegt werden, ob nicht die Einführung einer Gesamtzusage in Form einer Versorgungsordnung zielführend wäre" erklärt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Manfred Baier. "Gründe, die für die Einführung sprechen können, unter anderem, sein:

  • Vereinfachung der Verwaltung des Versorgungswerkes durch Beschränkung des Angebotes auf konkret zu benennende Versicherungsunternehmen;
  • dadurch die Möglichkeit des Abschlusses von günstigen Gruppenversicherungsverträgen;
  • Erfüllung der Verpflichtung des Arbeitgebers aus § 1a BetrAVG;
  • klare Definition des Kreises der teilnahmeberechtigten Mitarbeiter an dem Versorgungswerk;
  • klare Definition der zugesagten Leistungen."

Neben den genannten Gründen können selbstverständlich weitere Erwägungen eine gewichtige Rolle für die Entscheidung für oder gegen die Einführung einer Versorgungsordnung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung spielen. Gerne stehen wir Ihnen für die Beratung im konkreten Einzelfall zur Verfügung.




Herr Manfred Baier

Tel.: +49 (911) 37 657-100
Fax:
E-Mail: wp.stb.baier@fe-ls.de


Herr Jürgen Voß

Tel.: +49 (911) 37 657-210
Fax:
E-Mail: j.voss@fe-ls.de


Frau Elke Smejkal

Tel.: +49 (911) 37 657-200
Fax:
E-Mail: e.smejkal@fe-ls.de

F.E.L.S
Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Marthastraße 16
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Über die Kanzlei F.E.L.S

Die Kanzlei wurde im Jahr 1924 in Bayreuth von Rechtsanwalt Dr. Fritz Meyer als Einzelkanzlei gegründet. In den fünfziger Jahren wurde sie zu einer Sozietät von vier Anwaltskollegen ausgebaut und bis Anfang der neunziger Jahre auf acht Anwälte erweitert. Im Zuge dieses Ausbaus erfolgte eine zunehmende Spezialisierung der Anwälte auf unterschiedlichen Rechtsgebieten. Im Jahr 1992 wurde die Tätigkeit auch auf den Bereich der Steuerberatung ausgeweitet.

Im November 2008 wurde die Kanzlei um die Zweigniederlassung Nürnberg erweitert. Die Kanzlei bietet dort neben der Rechtsberatung das ganze Spektrum Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und betriebliche Altersversorgung mit 20 Mitarbeitern an.

Mit gut sechzig Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Bereich der Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung tätig sind, ist es möglich, insbesondere mittelständische Mandanten umfassend zu beraten und zu betreuen. Die Tätigkeit der Kanzlei F.E.L.S erstreckt sich hierbei von der Vertragsgestaltung unter Einbeziehung von steuerrechtlichen Gesichtspunkten bis hin zur gerichtlichen Abwicklung der Rechtsprobleme unserer Mandanten.

Die so geschaffene Kanzleistruktur stellt für Mandanten eine umfassende Dienstleistung auf dem Gebiet der Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatung sicher.