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09.06.2006 - dvb-Presseservice

Verstaatlichung löst die realen Probleme des Gesundheitswesens nicht Spitzenverbände plädieren für eine nachhaltige Gesundheitsreform

Die Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sehen in dem vorgeschlagenen staatlichen Gesundheitsfonds und in den Überlegungen zur Einrichtung einer staatlichen Regulierungsbehörde und zur Bildung eines Dachverbandes der Krankenkassen den Weg in ein staatlich gelenktes Gesundheitswesen vorgezeichnet. Vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen mit staatlichen Gesundheitssystemen in anderen Ländern lehnen Versicherten- und Arbeitgebervertreter diese Reformansätze ab.

Nach ihrer Ansicht müsse es vielmehr darum gehen, das bisherige staatsferne deutsche Modell durch eine qualifizierte Weiterentwicklung zu verbessern. Kennzeichnend für dieses Modell seien

• die Ausgestaltung des Gesundheitswesens durch Verhandlungen und Verträge zwischen den Krankenkassen einerseits und Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern andererseits (Gemeinsame Selbstverwaltung),

• die soziale Mitbestimmung durch die Versicherten und ihre Arbeitgeber (Selbstverwaltung) und

• die Pluralität des Systems mit freier Kassen- und Leistungserbringerwahl für die Versicherten.

Wegen der – in einem pluralen System immer vorhandenen – Interessenunterschiede in der Selbstverwaltung wolle die Politik diese jetzt weitgehend durch staatliche Entscheidungen und Vorgaben ersetzen. Dabei ist nicht zu erwarten, dass der Staat schnellere und bessere Lösungen hervorbringen wird als die Sozialpartner in der Selbstverwaltung. Auch der Staat wird mit den unterschiedlichen Interessen aller Akteure im Gesundheitswesen konfrontiert sein und muss diese in seinen Entscheidungen vermitteln. Dass der Staat dabei erfolgreicher ist als die direkten Verhandlungen zwischen den Betroffenen, muss bezweifelt werden. Vielmehr ist zu befürchten, dass gesundheitspolitische Entscheidungen zunehmend nach Haushaltslage gefällt werden. Nach Auffassung der Versicherten- und Arbeitgebervertreter müsse die Reform stattdessen unter dem Leitmotiv stehen: So viel Selbstverwaltung wie möglich – so wenig Staat wie nötig.

Die Spitzenverbände sprechen sich für die Beibehaltung der solidarischen Finanzierung aus. Die Höhe des Beitrags müsse sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit richten. Auch die gemeinsame Finanzierungsverantwortung von Arbeitgebern und Versicherten soll erhalten bleiben. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die aktuelle Finanzsituation der GKV und die Belastung der Beitragszahler vor allem durch wiederholte Lastenverschiebungen zu Ungunsten der Kranken- und zu Gunsten anderer Sozialversicherungszweige und der öffentlichen Haushalte geprägt sind. Allein die Maßnahmen aus den Jahren 1995 - 2003 belasten die GKV heute jährlich mit über 4 Mrd. Euro. Dazu kämen dann noch die Mindereinnahmen aufgrund von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wie Förderung von Mini- und Midi-Jobs und Frühverrentungen. Im Sinne einer gerechten und nachhaltigen Mittelaufbringung sei es deshalb von vorrangiger Bedeutung, dass diese sachfremden Aufgaben der GKV kompensiert und für die Zukunft unterlassen werden.

Dies gelte auch für die im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene Streichung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen und die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die sich zusätzlich negativ auf die Finanzsituation der Krankenkassen auswirken und die Beitragssatzstabilität in der GKV gefährden würden. Die Spitzenverbände fordern deshalb, die Streichung des Bundeszuschusses zurück zu nehmen und die Arzneimittel von der Erhöhung der Mehrwertsteuer auszunehmen oder - besser noch - Arzneimittel künftig nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen.

Um die Gesetzliche Krankenversicherung weiterzuentwickeln, müsse nun, nachdem schon 1996 der Wettbewerb auf Kassenseite eingeführt worden sei, auch eine gezielte Deregulierung der Angebotsseite hinzukommen. Die Spitzenverbände fordern deshalb eine Ausweitung und Intensivierung des Vertrags- und Versorgungswettbewerbs. Neben den Kollektivverträgen sollen insbesondere zum Aufbau neuer Versorgungsformen und –strukturen ergänzende Verträge ohne Kontrahierungszwang zugelassen und deren Effektivität und Effizienz geprüft werden.

Zur Optimierung der Selbstverwaltung plädieren die Spitzenverbände auch für eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA). Hierzu haben sie ein Modell zur Reform des G-BA entwickelt, das insbesondere darauf abzielt, die Zeiträume, in denen die Entscheidungen gefällt werden, zu verkürzen und die Transparenz der Entscheidungsabläufe weiter zu erhöhen. Daneben werde der sektorenübergreifenden Aufgabenstellung des G-BA besser als bisher Rechnung getragen.

- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info -



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