Vertriebschancen: Betriebliche Altersversorgung auch für Zweitdienstverhältnisse möglich
Makler können gezielt in Familienunternehmen und Büros von
Selbstständigen, in denen Ehepartner im Rahmen eines zweiten
Dienstverhältnisses mitarbeiten, eine betriebliche Altersversorgung (bAV)
platzieren. Denn auch dieser Personenkreis hat laut Gesetz zur Verbesserung der
betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG, Paragraph 1a) Anspruch auf eine
Betriebsrente durch Entgeltumwandlung.
„Als Durchführungsweg kommt
einzig und allein eine Versorgung über eine
Unterstützungskasse in Frage“, erklärt Christian Willms, Vorstand
der Deutschen Unterstützungskasse. Denn die Direktversicherung sieht die Steuergesetzgebung
ausschließlich im ersten Dienstverhältnis vor (Einkommensteuergesetz EStG,
Paragraph 3 Nr. 63). Darüber hinaus ist eine bilanzberührende Pensionszusage
für Entgeltumwandlungen in diesen Größenordnungen nicht zu empfehlen.
Laut Willms genießen Mitarbeiter in einem Zweitdienstverhältnis
die gleichen steuerlichen Vorteile wie andere Beschäftigte. Bei der Unterstützungskasse
können Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei und bis maximal vier Prozent
der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei angelegt
werden (2011: 2.640 Euro). Wenn es die finanzielle Situation erlaubt, können 400-Euro-Jobber im
Zweitdienstverhältnis sogar ihr komplettes Entgelt in eine Unterstützungskasse
einbringen. Eine Angemessenheitsprüfung der Versorgungszusage, wonach laut
Finanzbehörden bei einer betrieblichen Altersversorgung nur 75 Prozent der
Bezüge des Versorgungsberechtigten als Rente zugesagt werden dürfen, ist nicht
notwendig. „Denn eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Versorgung erfüllt
stets die Anforderungen an die Angemessenheit, sofern das Entgelt selbst
angemessen ist“, sagt Willms.
Für Mitarbeiter besonders interessant wird es, wenn im
ersten Dienstverhältnis eine Direktversicherung und im zweiten eine
Unterstützungskassenversorgung vereinbart wird. Dann kann der Beschäftige
nämlich die staatliche Förderung beider Durchführungswege auf seinem
Altersvorsorgekonto verbuchen: zweimal bis maximal vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze über die Direktversicherung und die
Unterstützungskasse sowie zusätzlich die Steuerfreiheit der Beiträge in
unbegrenzter Höhe für die Unterstützungskasse.
Das Versicherungsangebot,
das Berater nach dem Portfolio-Konzept der Deutschen Unterstützungskasse für
diese Beschäftigten erstellen können, ist ein individuelles
Versichererportfolio aus klassischen und chancenorientierten
Lebensversicherungen. Die Rückdeckung wird von 13 ausgewählten Gesellschaften
übernommen. Die Unternehmen können jede einzelne Versorgung mit mehreren
Versicherern umsetzen und damit das Kapitalanlagerisiko verteilen und breit
streuen.
Medienkontakt:
Frau Claudia Kressel
Tel.: +49 (0)40 - 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de
Deutsche Unterstützungskasse e.V.
Friedrich-Ebert-Damm 160a
22047 Hamburg
www.deutsche-ukasse.de
Über die Deutsche Unterstützungskasse e.V.
Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. ist eine versichererunabhängige, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse mit Sitz in Hamburg. Sie wurde im Mai 2004 mit dem Ziel gegründet, als freie Unterstützungskasse am Markt für betriebliche Altersversorgung unabhängig von Versicherungsgesellschaften
eine Abwicklungsplattform für das Unterstützungskassengeschäft anzubieten. Die vertrieblichen Aktivitäten der Deutschen Unterstützungskasse e.V. werden von der ConceptIF AG (Concepts for Insurance & Finance) in Hamburg organisiert. Sie betreut Versicherer und Vertriebspartner und erledigt die
administrative Abwicklung des Unterstützungskassengeschäfts.
Weitere Informationen über die Deutsche Unterstützungskasse finden Sie unter www.deutsche-ukasse.de