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29.09.2010 - dvb-Presseservice

Vertriebschancen mit der Unterstützungskasse bei Selbständigen und Freiberuflern prüfen

„Selbständige und Freiberufler sind eine interessante Zielgruppe für die bAV, doch den meisten Beratern ist nicht bekannt, dass dieser Personenkreis eine Versorgungszusage über eine Unterstützungskasse erhalten kann“, meint Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse.

Auch die Gruppe der Selbständigen, Freiberufler und arbeitnehmerähnlichen Personen kann die steuerlichen Vorteile einer Unterstützungskasse nach dem Betriebsrentengesetz (Paragraph 17, Absatz 1) nutzen. Hierzu muss eine enge Vertragsbeziehung oder ein stetiges Auftragsverhältnis zum Auftraggeber nachgewiesen werden, entweder anhand eines Werk- oder Dienstvertrages oder über die Tätigkeit als Handelsvertreter oder Handelsmakler. Als weitere Voraussetzung sollte erfüllt sein, dass die jeweilige Satzung der Unterstützungskasse Leistungen für diesen Personenkreis vorsieht.

Steuerlich interessanter als Basisrente

„Bei der Unterstützungskasse können Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei angelegt werden, das macht diesen Durchführungsweg viel attraktiver als beispielsweise eine Basisrente, die diesem Personenkreis in der Regel angeboten wird“, erläutert Vorstand Willms. Bei einer Basisrente lassen sich in diesem Jahr lediglich 70 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Beiträge zur Unterstützungskasse sind zu einhundert Prozent absetzbar. Darüber hinaus darf die Versorgungsleistung aus einer Unterstützungskasse zum Rentenbeginn auch als Kapitalbetrag ausgezahlt werden.

Zu beachten ist, dass bei aus Entgeltumwandlung finanzierten Zusagen das Entgelt noch nicht zugeflossen sein darf. Weiterhin sind flexible Zahlungen, die in diesen Berufsgruppen bevorzugt werden, steuerlich nicht möglich.

Dazu erklärt Christian Willms: „Der Grundsatz der gleichbleibenden oder steigenden Zuwendungen darf auch hier nicht verletzt werden, ansonsten werden die Steuervorteile gefährdet.“

Online-Formulargenerator erleichtert Beratung

Die Deutsche Unterstützungskasse stellt Beratern einen Online- Formulargenerator zur Verfügung, der in der Beratungsphase sämtliche Unterlagen, die für die Erteilung einer Zusage erforderlich sind, schnell und unbürokratisch zusammenstellt. Der Makler verliert keine Zeit mit der Beschaffung der notwendigen Antragsunterlagen. Für einige Versicherer berechnet der Formular-Generator sogar die Produktangebote.

Lösung mit flexibler Risikostreuung

Das Versicherungsangebot, das Berater nach dem Portfolio-Konzept der Deutschen Unterstützungskasse erstellen können, ist ein individuelles Versichererportfolio aus klassischen und chancenorientierten Lebensversicherungen. Die Rückdeckung wird von zwölf ausgewählten Gesellschaften übernommen. Die Unternehmen können jede einzelne Versorgung mit mehreren Versicherern umsetzen und damit das Kapitalanlagerisiko verteilen. Damit ist das Risiko breit gestreut. Die Satzung der Deutschen Unterstützungskasse sieht die Versorgungszusage für Selbständige, Freiberufler und arbeitnehmerähnliche Personen vor.



Frau Claudia Kressel
Medienkontakt
Tel.: +49 (0)40 - 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de


Über die Deutsche Unterstützungskasse

Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. ist eine versichererunabhängige, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse mit Sitz in Hamburg. Sie wurde im Mai 2004 mit dem Ziel gegründet, als freie Unterstützungskasse am Markt für betriebliche Altersversorgung unabhängig von Versicherungsgesellschaften eine Abwicklungsplattform für das Unterstützungskassengeschäft anzubieten. Die vertrieblichen Aktivitäten der Deutschen Unterstützungskasse e.V. werden von der ConceptIF AG (Concepts for Insurance & Finance) in Hamburg organisiert. Sie betreut Versicherer und Vertriebspartner und erledigt die administrative Abwicklung des Unterstützungskassengeschäfts.

Weitere Informationen über die Deutsche Unterstützungskasse finden Sie unter www.deutsche-ukasse.de