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07.09.2009 - dvb-Presseservice

Vertriebserfolg in stürmischen Zeiten: Mit dem richtigen Rechner zum Bürgerentlastungsgesetz

Die Novelle spült enorme Geldmengen in die Taschen der Bürger. Das Finanzministerium beziffert die „Ausgaben“ auf 9,5 Milliarden – jährlich!

Getarnt als vermeintliche „Beratungssoftware“ zeigen die derzeit erhältlichen Rechenmaschinen zum Bürgerentlastungsgesetz meist nur, was der Bürger pauschal einspart. Qualitativ hochwertige Bürgerentlastungs-Rechner müssen aber sehr differenziert und individuell arbeiten. Sonst ist eine haftungssichere Beratung nicht gewährleistet.

Rechner, die nur rechnen, bieten keinen Beratungsansatz. Sie zeigen nicht, wie sich Einsparungen intelligent und „freiwillig“ vermehren. Zum Beispiel in Form einer Anlage in eine Altersvorsorge. Und genau das macht der Rechner von i.S^2: Er bietet den kompletten Beratungsworkflow von der Berechnung der Ersparnisse bis hin zur Empfehlung in eine renditestarke Altersvorsorge. Dies ohne Systembruch bis hin zum Vorschlag.

Folgendes Beispiel zeigt den Unterschied: Ein Unverheirateter mit 36.000 EUR Bruttogehalt und pflichtversichert spart 2010 durch das Bürgerentlastungsgesetz Steuern in Höhe von über 600 EUR. Investiert in eine AV-Maßnahme, kann der Produktbeitrag durch weitere Steuer- und SV-Ersparnisse auf über 1.200 EUR verdoppelt werden.

Aber der i.S^2-Beratungsansatz kann noch mehr:

  • Freie Wahl des Durchführungswegs.
  • Hochflexible Beitragsvorgabe: individuell oder automatisch; maximaler Beitrag oder minimaler Eigenbeitrag.
  • Darstellung des effektiven Liquiditätsverzichts.

Welche Zielgruppe sollten Vermittler mit diesem Beratungsansatz ansprechen?

Durch die Neuregelung werden insbesondere Steuerpflichtige entlastet, die hohe Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen müssen. Besonders interessant: gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die oberhalb der BBG KV verdienen. Gewinner sind außerdem Steuerpflichtige ohne Anspruch auf Familienversicherung, wie z.B. Privatversicherte.

Unterschiedliche Gehaltsgruppen profitieren unterschiedlich hoch vom Bürgerentlastungsgesetz. Wer also profitiert wodurch und womit in welcher Höhe?

„Das Entlastungsvolumen des Bürgerentlastungsgesetzes i.H.v. ca. 9,5 Mrd. Euro entfällt größtenteils auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Beamte und Selbständige werden entlastet. Im Einzelnen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 7,3 Mrd. Euro Entlastung,
  • Beamte 0,58 Mrd. Euro Entlastung,
  • Selbständige 1,6 Mrd. Euro Entlastung.

Bezogen auf alle veranlagten steuerbelasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden rund 85 %, von den Beamten rund 44,2 % und von den Selbständigen rund 53,9 % steuerlich entlastet.“(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung /003__FAQ__Buergerentlastungsgesetz.html)

Der Bürgerentlastungsrechner ist Bestandteil der i.S^2-Kaffeemaschine "Erfolg auf Knopfdruck" mit mehreren zeitlich befristeten kostenfreien Beratungsansätzen. Herunterzuladen auf www.beraterplatz.de.



Frau Sabine Wortmann
Vertrieb
Tel.: +49 (8161) 606-19
Fax: +49 (8161) 661-96
E-Mail: Sabine.Wortmann@is2.de

Intelligent Solution Services AG
Am Bäckeranger 2
85417 Marzling
http://www.is2.de/



Der i.S^2-Beratungsansatz zum Bürgerentlastungsgesetz mit seinem integrierten Verkaufsansatz