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22.09.2008 - dvb-Presseservice

Verwaltungsgericht Berlin stoppt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Erhebung von Sonderbeiträgen zur Finanzierung der Anlegerentschädigung im Phoenixskandal

EdW-Beitragssystem verfassungswidrig

Am 17.09.2008 hat das Verwaltungsgericht Berlin den Anträgen der von der Rechtsanwaltskanzlei "Wirth - Rechtsanwälte" vertretenen Finanzdienstleistungsinstitute auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen Sonderbeitragsbescheide stattgegeben. Damit wurde die sofortige Vollstreckbarkeit der Bescheide ausgesetzt.

Das Gericht führt in seinen ausführlich begründeten -- nicht rechtskräftigen - Beschlüssen unter anderem aus, "ernstliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der die Sonderbeitragspflichten begründenden Regelungen im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und in der hierzu erlassenen
Beitragsverordnung" zu haben.

Sollte sich diese Auffassung des Gerichts auch in einer eventuellen nächsten Instanz und im eigentlichen Hauptsacheverfahren gegen die Widersprüche bestätigen, wäre die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) in seiner jetztigen Form insgesamt in Frage gestellt -- ganz zu schweigen von der Entschädigung der Phoenix-Anleger, welche auf Zahlungen aus der EdW gehofft hatten.  



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Über „Wirth - Rechtsanwälte“:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei "Wirth - Rechtsanwälte". Die in dieser Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisiert.
Die Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen des Vorgehens gegen die Sonderbeitragsbescheide der EdW, resultierend aus der Phoenix-Pleite.