Verwaltungsgericht Berlin stoppt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Erhebung von Sonderbeiträgen zur Finanzierung der Anlegerentschädigung im Phoenixskandal
EdW-Beitragssystem verfassungswidrig
Am 17.09.2008 hat das
Verwaltungsgericht Berlin den Anträgen der von der Rechtsanwaltskanzlei
"Wirth - Rechtsanwälte" vertretenen Finanzdienstleistungsinstitute auf
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen
Sonderbeitragsbescheide stattgegeben. Damit wurde die sofortige
Vollstreckbarkeit der Bescheide ausgesetzt.
Das Gericht führt in seinen
ausführlich begründeten -- nicht rechtskräftigen - Beschlüssen unter anderem
aus, "ernstliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der die
Sonderbeitragspflichten begründenden Regelungen im Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz und in der hierzu erlassenen
Beitragsverordnung" zu haben.
Sollte sich diese Auffassung des
Gerichts auch in einer eventuellen nächsten Instanz und im eigentlichen
Hauptsacheverfahren gegen die Widersprüche bestätigen, wäre die
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) in seiner
jetztigen Form insgesamt in Frage gestellt -- ganz zu schweigen von der
Entschädigung der Phoenix-Anleger, welche auf Zahlungen aus der EdW gehofft
hatten.
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Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei "Wirth - Rechtsanwälte". Die in dieser Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisiert.
Die Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen des Vorgehens gegen die Sonderbeitragsbescheide der EdW, resultierend aus der Phoenix-Pleite.