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21.07.2009 - dvb-Presseservice

Verwirrung um die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Kündigungsverzicht oder Anwartschaftstarif?

Unmittelbar nach der Einführung des VSH-Anwartschaftstarifs durch Ralf W. Barth zieht ein anderer VSH-Anbieter nach: Gegen eine zusätzliche Mehrprämie könne der dort angebotene Tarif mit einem Kündigungsverzicht ausgestattet werden. Billige Prämie oder Inhalte: Worin liegt der wirkliche Mehrwert?

Schwaigern, 20.07.2009:

„Mit dem VSH-Anwartschaftstarif kann jeder Vermittler die Option nutzen, im Falle einer schadenbedingten Kündigung sofort die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung abzuschließen, ohne Wartezeit und ohne irgendeine Vorprüfung über sich ergehen lassen zu müssen“, erläutert der unabhängige Makler Ralf W. Barth. „Vor allem unter dem Aspekt der Gefahr der Aufhebung der Registrierung ohne rechtzeitige Neueindeckung der VSH bleibt der Vermittler auf diese Weise handlungsfähig und unabhängig".

Barth weiter: „Der neue Kündigungsverzicht soll offensichtlich eine Billigvariante unseres VSH-Anwartschaftstarifes darstellen“. Tatsächlich sind weder der Preis noch die Absicherung dauerhaft gesichert, denn: „Niemand kann einen Versicherer daran hindern, Anträge abzulehnen, eine reguläre Kündigung auszusprechen oder seinen Tarif zu schließen. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen und Abhängigkeiten sind leicht erkennbar. Darüber hinaus kann er auch nur von einen bestimmten Mandantenkreis genutzt werden“. Barth weiter: „Unser Ansatz ist dagegen ganz klar, Qualität der Absicherung und langfristige Sicherheit zu attraktiven Konditionen für alle Vermittler. Unser Ziel ist es, den Vermittlern direkt und sofort Lösungen sowie eine fachlich neutrale Unterstützung zu bieten. Mit dem VSH-Anwartschaftstarif können wir allen Vermittlern die Sorge um eine schadenbedingte Kündigung abnehmen. Dabei ist die Absicherung durch den VSH-Anwartschaftstarif unabhängig davon, ob Sie direkt beim Versicherer, bei einem Konzeptanbieter oder bei einem Makler versichert sind.“

Warum betreibt die Ralf W. Barth den Aufwand der individuellen Risikoermittlung und der Prüfung des gesamten Marktspektrums? „Weil nach unserer Überzeugung nur so gewährleistet ist, dass der Kunde passgenau den Versicherungsschutz bekommt, den er tatsächlich benötigt. Vom Versicherungsvermittler mit eher moderatem Umsatz über den Finanzdienstleister, der Wert auf die unbegrenzte Nachhaftung legt bis hin zu großen Pools oder sogar Versicherungsgesellschaften, die ihren gesamten Außendienst über unser Haus versichern“.

Fazit:

Auch wenn der Kündigungsverzicht billig zu haben ist, erreicht er nicht die erforderliche Absicherung, die der VSH-Anwartschaftstarif bietet. Der Kündigungsverzicht ist lediglich eine Zusatzvereinbarung zu einem bestehenden Vertrag. Kündigt z. B. der Vermittler seinen Vertrag, ist die Zusatzvereinbarung weg. Die Unsicherheit beim Vermittler bleibt.

Dagegen ist der VSH-Anwartschaftstarif ein separater und unabhängiger Vertrag und verschafft jedem Vermittler die erforderliche Sicherheit und Freiheit.

VSH – Das versichern wir Ihnen!



Herr Ralf W. Barth
Geschäftsführer
Tel.: 07138 96070
Fax: 07138 960720
E-Mail: info@rwb-finanz.de

Ralf W. Barth GmbH
Birkenweg 5
74193 Schwaigern
www.rwb-finanz.de

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Ralf W. Barth