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03.03.2011 - dvb-Presseservice

Verzicht auf Öffnungsklausel in der GOZ ist richtig

Honorarentwicklung bleibt aber unzureichend

„Dass das Bundesgesundheitsministerium von der Öffnungsklausel abrückt, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Dass es nach über zwanzig Jahren nur eine marginale Honoraranpassung geben soll, ist ein falsches Signal.“ Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Rösler zu den Eckdaten einer Novellierung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Die Vermeidung einer Öffnungsklausel, die die Gebührenordnung zur Makulatur machen und ihre Schutzfunktion aushebeln würde, sei immer das zentrale Anliegen der Vertragszahnärzteschaft gewesen, so Fedderwitz weiter. „Aber es ist und bleibt ein Problem, wenn die Gebühren nach 23 Jahren Stillstand nur um sechs Prozent angehoben werden sollen. Die Zahnmedizin entwickelt sich dynamisch und bietet immer bessere Therapiemöglichkeiten. Eine dauerhafte Teilhabe der Versicherten am wissenschaftlichen Fortschritt ist aber zu Preisen, die auch zukünftig nur knapp über denen des Jahres 1988 liegen sollen, kaum machbar.“



Herr Dr. Rainer Kern
Tel.: (030)28 01 79 - 27

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitätsstr. 73
50931 Köln
www.kzbv.de

Die KZBV vertritt die Interessen der knapp 55.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de