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21.08.2007 - dvb-Presseservice

"Viele Firmen liegen noch im Dornröschenschlaf"

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sprach Allianz.com News mit Dieter Schimmer, dem zuständigen Allianz Experten im Bereich Firmenversicherung.

Herr Schimmer, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz: AGG, gibt es nun seit einem Jahr. Was bedeutet dies für Firmen?
Dieter Schimmer: Mit dem Inkrafttreten des AGG im August 2006 ist vor allem Arbeitgebern ein völlig neues Haftungspotential erwachsen. Mit dem neuen AGG sollen Beschäftigte und Bewerber vor Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung (nur im arbeitsrechtlichen Bereich), Behinderung, Alter oder sexueller Identität geschützt werden.

Für die Einhaltung der Regeln sind die Unternehmen in der Pflicht. Dieses Risiko ist über bereits bestehende Versicherungsprodukte (D&O oder Betriebshaftpflichtversicherung) nicht ausreichend abgesichert.

Einige Fachleute behaupten, dass wir in diesem Bereich eine Versicherung nicht benötigen, da wir keine amerikanischen Verhältnisse haben.
Dieter Schimmer: Man hört gelegentlich das Argument "Da passiert doch eh nichts - wozu also eine Versicherung?" Aufgrund unserer Erfahrungswerte ist diese Auffassung nicht zutreffend. Vielleicht liegt so manche Firma zurzeit noch im Dornröschenschlaf. Aber es zeigt sich, dass dieses Thema langsam in das Bewusstsein der Leute eindringt.

Hier spielen auch die Medien eine große Rolle. Je mehr sich die Medien mit Diskriminierungsszenarien auseinandersetzen, umso dynamischer und bekannter wird das Thema, gerade im Hinblick auf die Anspruchshaltung. Es gibt ja auch schon Homepages, die sich mit "AGG-Hopping" beschäftigen. So etwas entsteht nur, wenn die Nachfrage da ist.

Gibt es denn eine große Nachfrage nach dem Allianz Produkt?
Dieter Schimmer: Die Nachfrage, die wir erleben, ist nicht unerheblich. Seit Einführung des Allianz AGG-Produktes im Oktober 2006 können wir bis heute rund 650 Firmenverträge verzeichnen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Unternehmen, die im Umsatzbereich bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz liegen.

Ich denke aber, dass die Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes gerade auch für Firmen in dieser Größenordnung von erheblicher Bedeutung sind. Große Unternehmen haben meist eine eigene Rechtsabteilung, die im Falle einer Klage beratend zur Seite stehen kann. Kleine Firmen oder Firmeninhaber dagegen müssen selbst mit solch einer Klage zurecht kommen.

Haben Sie denn schon erste Erfahrungen mit Schadensfällen gemacht?
Dieter Schimmer: Ja, haben wir. Bei einer nicht geschlechtsneutralen Stellenausschreibung haben mehrere nicht berücksichtigte Bewerberinnen Ansprüche, zum Teil in der Größenordnung von 30.000 Euro, geltend gemacht. Bei einer anderen Stellenausschreibung wurde ein Höchstalter genannt und ein Bewerber fordert nun knappe 6000 Euro an Schadensersatz.

Bei einem weiteren Fall wurde bei einer ausgeschriebenen Führungsposition eine Altersgrenze von 40 Jahren gesetzt. Eine im Betrieb tätige, nicht berücksichtigte Anwärterin fordert nun insgesamt einen Schadensersatz von über 110.000 Euro. Diese Beispiele zeigen, dass es nicht um Kleinbeträge geht und eine Absicherung absolut notwendig ist.

Was bietet die Allianz ihren Firmenkunden?
Dieter Schimmer: Wir haben im letzten Jahr sehr rasch auf die neue Rechtslage reagiert und bereits im Oktober 2006 eine so genannte AGG-Police angeboten. Diese beinhaltet einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen Inanspruchnahme wegen Diskriminierungstatbeständen.

Versichert sind hierbei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch ein Verfahren vor der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist versichert. Seit Anfang August bieten wir unseren Kunden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen HR-Brain eine neue Assistance-Leistung an. Gemäß dem AGG (dort § 12) ist der Arbeitgeber gehalten, seine Mitarbeiter in geeigneter Weise zu schulen, damit Diskriminierungen vermieden werden.

Wir unterstützen unsere Kunden mit einem völlig kostenlosen E-Learning-Schulungsprogramm. Der Kunde erhält für die entsprechende Anzahl seiner Mitarbeiter die nötigen Zugänge für das Schulungstool. Nach erfolgter Schulung wird automatisch eine Bestätigung erstellt, die der Arbeitgeber dann zur Personalakte nehmen kann. Unser Versicherungsnehmer kann auf diesem Wege schnell und unproblematisch seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.



Frau Kirsten Becker
Tel.: +49 89 380 018 170
E-Mail: kirsten.becker@allianz.de

Allianz Deutschland
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