Anzeige
21.02.2006 - dvb-Presseservice

Vision 2016: Ein-Formular-Praxis und Planungssicherheit für Ärzte und Psychotherapeuten

Zehn Jahre in die Zukunft blickte die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Im Rahmen ihrer Sondersitzung am Samstag in Berlin entwickelte sie eine Vision der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der KBV. Demnach sind 2016 bürokratische Maßnahmen auf ein Minimum reduziert und auf Grund der Telematik-Plattform einfach gestaltet. Es gibt die „Ein-Formular-Praxis”.

Die freie Wahl des niedergelassenen Arztes und Psychotherapeuten bleibt bestehen, wobei die hausarztzentrierte Versorgung in alternativen Vertragsformen angeboten wird. Der Hausarzt ist in der Einzel- beziehungsweise Gemeinschaftspraxis, seltener im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig. Er arbeitet primär als Freiberufler, kann andere Ärzte anstellen und in unterversorgten Gebieten weitere Praxisstandorte unterhalten. Er rechnet an jedem Ort, in dem er tätig ist, mit seiner bundeseinheitlichen Arzt-Abrechnungsnummer ab.

Der wohnortnah tätige Facharzt ist in der Gemeinschaftspraxis oder im MVZ tätig. Er nimmt auf Überweisung oder in direktem Zugang in Kooperation mit dem Hausarzt die weitergehende Diagnostik vor. Auch er kann an mehreren Orten, sogar KV-übergreifend, tätig werden und in Teilgemeinschaftspraxen spezialisierte Leistungen anbieten. Die spezialisierten Fachärzte haben sich in medizinischen Versorgungszentren oder Ärztehäusern in der Nähe der Krankenhäuser gruppiert.

Niedergelassene Ärzte können eine Liquiditäts- und Finanzplanung vornehmen, da bei den Vergütungen Planungssicherheit herrscht. In Abhängigkeit von Leistungsspektrum und Fallzahl sind sie jederzeit in der Lage, mit Hilfe der KVen ihre Umsätze im Vorhinein zu erkennen. Über eine zentrale Lenkungsstelle wird sichergestellt, dass für Ärzte, die in unattraktiven oder unterversorgten Gebieten arbeiten, ein monetärer Anreiz geschaffen wird. Es findet keine Bedarfsplanung, sondern eine Versorgungssteuerung statt. Die Pharmakotherapieberatung wird ausschließlich durch die KVen sichergestellt. Daneben verfügt der Arzt über elektronisch basierte intelligente Informationssysteme für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.

Weitere Ergebnisse des Blickes in die Zukunft: Im Jahr 2016 werden 95 Prozent der gesetzlich Versicherten im Kollektivvertragssystem behandelt und lediglich fünf Prozent in besonderen Vertragsformen. Qualitätssicherungsmaßnahmen sind vereinheitlicht und in ein Qualitätsmanagementsystem eingebettet. KV-Mitglieder haben persönliche Kundenbetreuer als Ansprechpartner, die ihnen jederzeit weiterhelfen.

Das Konzept trägt den Titel „Die vertragsärztliche Versorgung in zehn Jahren – Vision der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung”. Zu finden ist es unter http://www.kbv.de/gesundheitspolitik/7580.html.



Leiter des Dezernats Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Dr. Roland Stahl
Tel.: 030 / 4005 - 2202
Fax: 030 / 40 05 - 15 90
E-Mail: info@kbv.de

Kassenärztliche Bundesvereinigung
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
Deutschland
www.kbv.de