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11.08.2006 - dvb-Presseservice

Vitamine nicht auf Krankenschein

Die gesetzliche Krankenversicherung wird regelmäßig teurer. Zum Ausgleich werden Leistungen zunehmend eingeschränkt, kritisieren immer mehr Kassen-Mitglieder. Wer sich als gesetzlich Krankenversicherter die Kosten für Vitamin- und Mineralpillen von der Kasse bezahlen lassen möchte, wird nur mitleidig belächelt. Das gilt selbst dann, wenn sich durch die Einnahme solcher Präparate der Gesundheitszustand nachweislich gebessert hat. Nach einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Dortmund sollten Kassen-Patienten von längeren Streitigkeiten oder gar gerichtlichen Klagen besser absehen. Die Dortmunder Sozialrichter entschieden nämlich unter dem Aktenzeichen  S 44 R 22/00, dass die Kostenerstattung für „weiche“ Medikamente wie Vitamin- und Mineralpräparate nicht möglich ist.



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