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04.09.2007 - dvb-Presseservice

Vitamine nicht auf Krankenschein

(OVB) Die gesetzliche Krankenversicherung wird regelmäßig teurer. Zum Ausgleich werden Leistungen zunehmend eingeschränkt, kritisieren immer mehr Kassen-Mitglieder. Wer sich als gesetzlich Krankenversicherter die Kosten für Vitamin- und Mineralpillen von der Kasse bezahlen lassen möchte, wird nur mitleidig belächelt. Das gilt selbst dann, wenn sich durch die Einnahme solcher Präparate der Gesundheitszustand nachweislich gebessert hat. Nach einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Dortmund sollten Kassen-Patienten von längeren Streitigkeiten oder gar gerichtlichen Klagen besser absehen. Die Dortmunder Sozialrichter entschieden nämlich unter dem Aktenzeichen S 44 R 22/00, dass die Kostenerstattung für „weiche“ Medikamente wie Vitamin- und Mineralpräparate nicht möglich ist.



Frau Antje Schweitzer
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E-Mail: aschweitzer@ovb.de

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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Vitamine-nicht-auf-Krankenschein-ps_5786.html